Wie soeben im BasicThinking-Blog nachzulesen ist, haben sich Facebook und die zum Holtzbrink-Konzern gehörenden VZ-Netzwerke darauf geeinigt, die Vorwürfe und gerichtlichen Auseinandersetzungen beizulegen.
Facebook erhält eine Entschädigung in nicht genannter Höhe. Vielleicht reicht es ja, um die 65 Mio Dollar auszugleichen, die Facebook zur Beilegung eigener Plagiatsvorwürfe zahlen musste.
Plagiarismus
Infoblog zum Thema Plagiarismus, Urheberschutz & Urheberrecht
Tag Archives: StudiVZ
StudiVZ zahlt an Facebook und alles ist ok
Facebook unterliegt gegen StudiVZ und geht in Berufung
Social-Network-Gigant Facebook konnte sich vor Gericht nicht gegen das deutsche Netzwerk StudiVZ durchsetzen.
Wie die SZ meldet, bezweifelte das Gericht, dass Facebook 2005 bereits einen ausreichenden Bekanntheitsgrad in Deutschland hatte. Übereinstimmungen im Code waren für die Richter unproblematisch, da diese “letztlich auch darauf beruhen, dass die Gründer von StudiVZ die Webseiten der Klägerin kannten und nachprogrammierten”.
Kein [...]
StudiVZ auch vor deutschem Gericht wegen Plagiarismus verklagt
Seit über 2 Jahren berichten wir über die Plagiatsvorwürfe gegen StudiVZ, die Plagiatsvorwürfe gegen das “Original” Facebook und die im Sommer 2008 in Kalifornien eingereichte Klage gegen Deutschlands größte Community.
Heute meldet SPON, dass Facebook auch vor dem Kölner Landgericht Klage eingereicht hat. Wir werden sehen wie es ausgeht.
Gewinnt Facebook, wird der Holzbrinkverlag sein Online-Zugpferd wohl [...]
Späte Gerechtigkeit mit Beigeschmack
Wie Heise Online meldet verklagt der Social-Community Gigant Facebook nun seinen deutschen Klon StudiVZ. Das wird auch Zeit, möchte man meinen, schließlich ist das offensichtliche Plagiat nicht erst seit gestern bekannt. Wenn da nicht ein gewisser Beigeschmack wäre. Auch Facebook selbst muss sich nämlich wegen Urheberrechtsverletzungen vor Gericht verantworten. Vielleicht wird dieses Detail in dem [...]
4 Seiten - ein Webdesign
Manchmal staunt man ja, wie sorglos Leute die Urheberrechte anderer mit Füßen treten. Dann wiederum staunt man aber noch mehr, wenn man erkennt, dass dies folgenlos bleibt. Natürlich kann man in keinem der folgenden Fälle abschließend Straffreiheit bescheinigen, auch nach längeren Fristen kann der Urheber es sich noch anders überlegen. Da der hier geschilderte Fall [...]