Wie kann man sich gegen Plagiarismus schützen?
Zunächst sollte man stets den gesunden Menschenverstand walten lassen. Es ist schlicht riskant, die eigenen Werke ins Internet zu stellen. Es ist auch nicht ratsam, Ihre geistigen Werke ungefragt an Unternehmen Ihrer Branche zu senden. Und wenn Ihnen Ihr Bauchgefühl sagt, dass Ihr Gegenüber nicht vertrauenswürdig ist, sollten Sie auch hier Vorsicht walten lassen.
Darüber hinaus ist Ihre Position im Plagiatsfall jedoch durchaus positiv. Im Gegensatz zum amerikanischen Copyright, welches eine Registrierung erfordert, genießen Sie den Schutz durch das deutsche Urheberrecht automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihr Werk erstellt haben. Wenn Sie Ihre Urheberschaft nachweisen, können Sie sämtliche Rechte eines Urhebers geltend machen, angefangen bei der Nutzung und Verwertung Ihres Werks über Vervielfältigungsrechte und Lizensierungen bis hin zu Unterlassungsforderungen und Schadensersatz.
Der Nachweis Ihrer Urheberschaft ist für Sie Gold wert. Wenn Sie auf dem Werk als Urheber angegeben sind, gilt die Vermutung Ihrer Urheberschaft bis ein anderer das Gegenteil beweist. Es wäre allerdings sehr gutgläubig, darauf zu hoffen, dass Plagiatoren Ihren Urhebervermerk bestehen lassen. Handelt es sich um Wasserzeichen in grafischen Werken, wird der Urhebernachweis u.U. unbemerkt übernommen, ansonsten wurde er auf Plagiaten in aller Regeln entfernt oder verändert.
Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Sicherung des Urhebernachweises, wobei über die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen oft Mißverständnisse vorherrschen. Wir zählen sowohl die wirksamen als auch die weniger wirksamen Schutzmaßnahmen für Sie auf:
1. Eigene Datensicherungen: Wer einmal die Uhrzeit auf seinem PC verändert und danach eine Datei abgespeichert hat, stellt fest, wie leicht es ist, das Speicherdatum auf dem eigenen PC zu manipulieren. Vor Gericht hat die eigene Datensicherung keine zeitliche Aussagekraft.
Fazit: schützt vor Datenverlust aber nicht vor Plagiatoren (-)
2. Zeugenaussagen: Hier kommt es auf die Objektivität des Zeugen an. Da es sich meist um Kollegen oder Freunde handelt, ist die erforderliche Objektivität oft nicht gegeben. Je subjektiver der Zeuge bewertet wird, desto weniger Beweiskraft wird seiner Aussage zugemessen. Handelt es sich dagegen um unabhängige Dritte, stehen diese nach längerer Zeit oft nur noch mit hohem Aufwand als Zeuge zur Verfügung. Fazit: als alleiniger Beweis oft nicht ausreichend (-)
3. „Einschreiben an sich selbst“: Eine moderne Legende, vorwiegend unter Musikern verbreitet. Ein Einschreiben führt zwar ein festes Zustelldatum, doch es liefert keinen Nachweis, ob der Inhalt nach der Auslieferung ausgetauscht wurde. In dreisten Fällen könnte sogar ein offenes Einschreiben verschickt worden sein. Vor Gericht dient das „Einschreiben an sich selbst“ u.U. als Indiz.
Fazit: als Beweis kaum brauchbar (–)
4. Notarielle Hinterlegung: Als wirksamer Nachweis der eigenen Urheberschaft gilt die Hinterlegung bei einem in Deutschland zugelassenen Anwalt oder Notar. Der Notar ist durch das Gesetz zur Objektivität verpflichtet und fungiert als Beglaubigungsinstanz auch in vielen anderen Fällen, z.B. Testamentaufstellung oder Grundstückkaufvertrag.
Der Notar hinterlegt Ihr Werk und Sie können zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der nächsten 80 Jahre eine notarielle Beglaubigung der Hinterlegung anfordern, die sogenannte Prioritätserklärung. Diese Urkunde bietet Ihnen auch international hohe Beweiskraft, da Sie auf die internationale Reputation des deutschen Notariats bauen können. Fazit: hohe dauerhafte Beweiskraft (+)
Nachteile: Nachteile der notariellen Hinterlegung sind der hohe Organisationsaufwand im Vorfeld und die in Abhängigkeit vom Geschäftswert des Werkes u.U. hohen Notargebühren.
Notarielle Hinterlegung mit PriorMart.com:
Der Online-Dienst www.priormart.com/de behebt die Nachteile der notariellen Hinterlegung und gewährleistet gleichzeitig sämtliche Vorteile, die diese Beweismethode mit sich bringt. Mit PriorMart ist die notarielle Hinterlegung für den Kunden so einfach wie der Versand einer Email und die Kosten einer notariellen Hinterlegung werden minimiert.
Fazit: hohe dauerhafte Beweiskraft mit geringem Aufwand (++)
Anm.: Der Autor ist Vorstand der PriorMart AG, was den Wahrheitsgehalt nicht schmälert aber eine subjektive Einschätzung nicht ausschließt.