Wie BBC berichtet, hat Gitarrist Joe Satriani seine Vorwürfe zurückgezogen.
Am Anfang des Jahres klagte der Gitarrist gegen den 3fachen Grammy-Gewinner Coldplay, weil deren Hit “Viva la Vida” erhebliche Ähnlichkeiten mit dem Satriani-Song “If I could fly” aufwies. Die Band erwiderte, das die Ähnlichkeiten rein zufällig sind, wenn Sie denn überhaupt vorhanden seien (”If there are any similarities between our two pieces of music, they are entirely coincidental and just as surprising to us as to him”). Der Coldplay Anwalt fügte hinzu, dass dem Satriani Song Originalität fehlte und er daher auch keinen Copyright beanspruchen kann.
Ob der Beilegung der Klage eine finanzielle Vereinbarung vorausging, ist nicht bekannt.
Dem Plagiatsvorwurf erging es damit wie den meisten Fällen - sie wurden außergerichtlich beigelegt. Das Copyright läßt anscheinend viel Spielraum für Behauptungen und im Gegenzug wenige konkrete Maßstäbe, die die äußerst wichtige Frage nach einem Plagiat tatsächlich beantworten. Verhandlungsgeschick, eine oft zufällige Beweislage und persönliche Präferenzen der Gerichte machen eine Vorhersage juristischer Entscheidungen bei Copyright-Konflikten sehr unsicher, denn “vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand”. Da scheint eine außergerichtliche Lösung doch in den meisten Fällen wesentlich attraktiver.
PS. Im Mai hatte auch Cat Stevens ein Plagiat bei “Viva la Vida” vermutet, allerdings von seinem eigenen Song.