Social-Network-Gigant Facebook konnte sich vor Gericht nicht gegen das deutsche Netzwerk StudiVZ durchsetzen.
Wie die SZ meldet, bezweifelte das Gericht, dass Facebook 2005 bereits einen ausreichenden Bekanntheitsgrad in Deutschland hatte. Übereinstimmungen im Code waren für die Richter unproblematisch, da diese “letztlich auch darauf beruhen, dass die Gründer von StudiVZ die Webseiten der Klägerin kannten und nachprogrammierten”.
Kein Wunder, dass Facebook nun in Berufung gehen will. Es scheint doch recht unwahrscheinlich, dass eine dermaßen offensichtliche 1-zu-1 Kopie folgenlos bleibt. Das Serververzeichnis hieß damals sogar “Fakebook“, ist das nicht eigentlich schon ein Geständnis?