Mit dem Urheberrecht scheint sich in der Gemeinde Hergensweiler erst vor kurzem jemand beschäftigt zu haben, und dies keineswegs freiwillig. Nach einem gerichtlichen Vergleich musste die Gemeinde 13.000 EUR Entschädigung an die Künstlerin Sylvia G. Kost zahlen.
Elf Tafeln mit Maibaummotiven der Künstlerin waren 2005 bei einem Brand zerstört worden. Praktisch veranlagt, zeichneten zwei Hergenswalder Frauen die elf Tafeln neu, mit denselben Motiven. Das dies gegen die Rechte der Künstlerin verstieß, wusste man anscheinend nicht und man wollte es auch nicht wissen, die mehrfachen Hinweise der Künstlerin gegenüber dem Bürgermeister der Stadt blieben folgenlos.