Vor Gericht wegen geklautem Webdesign

Posted by Peter on August 23, 2006 at 1:58 .

Webdesigner W fielen fast die Augen aus dem Kopf, als er die Angebote und Referenzen seiner regionalen Konkurrenz durchstöberte. Ein Anbieter, welcher Homepage-Design schon ab 250 EUR versprach, hatte auf mehreren Referenzen offensichtlich von ihm abgekupfert. Seitenaufbau, Buttons, Navigation, Hintergrund und Gesamterscheinung waren deutlich einem Design nachempfunden, welches W vor einem Jahr für einen Kunden erstellt hat.

W war empört und stellte den Plagiator telefonisch zur Rede. Er erwartete eine gute Erklärung, ein Angebot für eine Entschädigung und auf jeden Fall eine Entschuldigung. Statt dessen behauptete sein Gegenüber, “Plagiarismus ist heutzutage Usus, davor kann man sich nicht schützen” und W solle sich damit abfinden. Außer sich vor Wut drohte W mit seinem Anwalt und erntete nur ein lautes Gelächter, er solle es doch versuchen, beweisen kann er schließlich nichts.

W suchte einen Anwalt auf. Der Anwalt erklärte ihm, dass er lt. Urheberrecht Unterlassung und Entschädigung einklagen kann und dies auch gern für ihn tun wolle. W freute sich. Er druckte für den Anwalt sein Original-Design sowie die entdeckten Plagiat-Desings aus. Der Anwalt reichte Klage ein und argumentierte, dass W das Design bereits vor 1 Jahr online gestellt hat und da die Plagiat-Designs erst innerhalb des letzten Jahres online gestellt wurden, ist es offensichtlich, dass W plagiiert wurde.

Es wurde eine schriftliche Vorverhandlung geführt. Der Anwalt des Plagiators erklärte, sein Mandant hätte keine Kenntnis von den Designs des W gehabt, sondern sei unabhängig von W zu diesem Design gelangt. Er behauptete auch, sein Mandant hätte schon vor 1 1/2 Jahren das Design entworfen. Er habe es damals aber nur zur Kundenwerbung verwendet und erst vor einigen Monaten habe ein Kunde dieses Design bestellt. Deshalb war es vorher nicht online einsehbar aber er hatte sein Design also schon vor W geschaffen.

Die Richterin empfahl, sich zu vergleichen. Weder konnte W die Schuld des Plagiators beweisen, noch konnte dieser seine Unschuld beweisen, da dessen Geschichte natürlich ebenfalls ohne Beweise dargelegt wurde. W’s Anwalt erklärte, dass eine Teilung der Kosten die beste Lösung sei. Also musste W die Hälfte der Gerichtskosten und die Kosten seines Anwaltes begleichen.

Eine Entschädigung erhielt er nicht und sein Konkurrent verwendet auch weiterhin das plagiierte Design für seine Billigangebote. Rückblickend scheint der Plagiator sogar Recht gehabt zu haben, als er empfahl, sich damit abzufinden. Gewonnen hat dagegen W’s Anwalt, welcher sich trotz Erfolglosigkeit über ein Honorar freuen konnte. Recht zu haben genügt eben nicht, man muss es auch beweisen können.

2 Comments

  • KatjaB sagt:

    Auch wenn die Frage etwas offtopic ist, wo bekomme ich fuer meinen Blog das Theme her? Gibt es das irgentwo zu downloaden? Sieht sehr Schick aus!

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