Architektenpläne unrechtmäßig beim Bauamt eingereicht

Posted by Peter on Januar 3, 2007 at 6:49 .

Der Mieter eines Mehrfamilienhauses beauftragte Architekt A mit der Entwurfserstellung und Nutzungsänderung des Dachgeschosses für eine Wohnung. Das Einverständnis des Eigentümers lag vor. Er wurde regelmäßig zum Projektstand informiert und er erhielt auch eine Kopie der Entwürfe.

Der Mieter wurde jedoch kurz vor Einreichung des Bauantrages insolvent und Architekt A stellte seine Tätigkeit mit Zustimmung des Mieters ein, da eine Honorarzahlung nicht mehr zu erwarten war.

Der Eigentümer verwendete die Pläne des Architekten A jedoch, um kurze Zeit später den Bauantrag durch einen anderen Architekten einzureichen. Für A bestand eindeutig ein Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Eigentümer und auch auf Unterlassung und Schadensersatz lt. Urheberrecht.

Tatsächlich konnte Architekt A seine Ansprüche aber bislang nicht durchsetzen. Sein Anwalt riet ihm zu einem Vergleich, da im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Beweislage sehr dünn sei. Die Zeugenaussage des insolventen Mieters, der inzwischen ebenfalls mit dem Eigentümer im Clinch lag, würde keine große Aussagekraft entfalten und für die eigenen Datensicherungen könne nicht bewiesen werden, dass sie tatsächlich in der Vergangenheit erstellt wurden. Es war zu befürchten, dass Eigentümer und Architekt B erfolgreich die Urheberansprüche bestreiten können.

Der außergerichtliche Vergleich steht noch aus.

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