Architekt A beteiligte sich an einer Ausschreibung und reichte seinen Entwurf ein. Es gewann ein anderer doch wenige Jahre später stellte A fest, dass ein anderes Bauwerk anscheinend nach seinen Plänen gebaut wurde.
A vermutet Plagiarismus. Der ausführende Architekt B verwahrt sich dagegen und behauptet, er hätte von den Plänen des A keine Kenntnis und seine Ideen bereits seit Jahren in der Schublade gehabt. Es steht Wort gegen Wort und keine Partei kann die eigene Position beweisen. Weder Kammer noch Gericht können den Sachverhalt lösen und dem Recht Geltung verschaffen.