Designer um Honorar geprellt – „The story of our lives“

„Zechpreller“! So werden Gäste bezeichnet, die ohne Zahlung des Rechnungsbetrages ein Restaurant oder Club verlassen. Doch wie bezeichnet man jemanden, der sich seinen gesamten „Club“ designen, einrichten und baulich umarbeiten lässt, und anschließend die Kosten hierfür nicht übernimmt? Einem Designer, der unseren Plagiarismus-Blogs liest, ist genau das vor wenigen Monaten passiert.

Für einen neuen Club in der Dresdner Neustadt hat der Leser ein Design entwickelt. Er überwachte die Umsetzung während der Bauphase und legte sogar selbst Hand an, als es zu Verzögerungen kam und der Eröffnungstermin näher rückte. Und dann passierte, was man keinem Freiberufler wünscht und doch leider viel zu häufig vorkommt.

Vor dem Abschluss des Werkes mit dem Verfertigen der Außenfassade erklärte der Bauherr, dass er kein Interesse mehr an der Leistung des Designers habe. Außerdem stehe ihm kein Lohn zu, da er „eh kein Designer“ sei. Mit weiteren persönlichen Anschuldigungen und der Behauptung, dass er gar nicht richtig selbstständig sei, jagte er ihn von der Baustelle. Ein Hausverbot wurde bei Abholung der Werkzeuge ebenfalls ausgesprochen.

Bis zum heutigen Tage wurde keine Rechnung bezahlt. Unglücklicherweise liegt das Büro des Designstudios nur wenige Meter von dem Club entfernt und der Betreiber wird nicht müde, die angebliche „Nichtleistung“ in der Nachbarschaft zu verbreiten.

Der Designer hat bislang den Rechtweg nicht beschritten. Einerseits muss er den Rechtsweg vorfinanzieren, wozu die Mittel fehlen. Anderseits können derartige Prozesse sehr langwierig sein. Die Beweislage ist oft dünn, es steht Wort gegen Wort und der Ausgang des Verfahrens ist zu dem ungewiß. Offensichtlich handelte der Designer sträflicherweise ohne schriftlichen Auftrag sondern verließ sich auf sein Urheberrecht und das gesprochene Wort. Designarbeiten werden jedoch nicht immer durch das Urheberrecht geschützt, statt dessen wäre ein Geschmacksmuster erforderlich. Selbst wenn das Urheberrecht in diesem Fall greift, existiert dennoch kein Beweis, dass der Designer tatsächlich der Urheber war. Sein Gegner hat alle Möglichkeiten zu behaupten, dass er schon längst selbst das Design erdacht hat. Beweise gibt es weder für die eine noch für die andere Position, also wie wird der Richter entscheiden?

Was hat der Designer nun gelernt?

1. Kein Auftrag ohne schriftliche Vereinbarung.
2. Kreative Schöpfungsarbeiten zeitnah absichern, am besten durch notarielle Hinterlegung.
3. Fertige Designs durch Geschmacksmuster schützen.
4. Das Leben geht weiter. Wie in diesem trefflichen Video:

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Neues Urheberrecht von der Piratenpartei

Wie hier schon gelegentlich geschrieben wurde, ist eine Abschaffung des Urheberrechts Quatsch und das sieht man auch bei der Piratenpartei so. Was fehlt, ist ein modernes Urheberrecht, dass den Urhebern und Konsumenten gleichsam nützt.

Jens Seipenbusch, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei hat deshalb drei der Forderungen seiner Partei mal als Gesetzestext formuliert und zur Diskussion gestellt.

Ein guter Start und ein weiteres Zeichen dafür, dass die Piratenpartei sich nur in Internetpartei umbenennen müsste, um drei mal soviele Stimmen zu bekommen.

Facebook unterliegt gegen StudiVZ und geht in Berufung

Social-Network-Gigant Facebook konnte sich vor Gericht nicht gegen das deutsche Netzwerk StudiVZ durchsetzen.

Wie die SZ meldet, bezweifelte das Gericht, dass Facebook 2005 bereits einen ausreichenden Bekanntheitsgrad in Deutschland hatte. Übereinstimmungen im Code waren für die Richter unproblematisch, da diese “letztlich auch darauf beruhen, dass die Gründer von StudiVZ die Webseiten der Klägerin kannten und nachprogrammierten”.

Kein Wunder, dass Facebook nun in Berufung gehen will. Es scheint doch recht unwahrscheinlich, dass eine dermaßen offensichtliche 1-zu-1 Kopie folgenlos bleibt. Das Serververzeichnis hieß damals sogar “Fakebook“, ist das nicht eigentlich schon ein Geständnis? ;-)

“Der größte Designklau, den ich je gesehen habe”

The biggest design rip off I have ever seen ist bei TheNextWeb veröffentlicht worden.

Zwei Webapplikationen ähneln einander aufs Haar genau. Das Problem?

Applikation 1 heißt “Things for Mac” und erfreut die Apple Gemeinde bereits seit Jahren.

Applikation 2 heißt “NirvanaHQ” und ist brandneu. Design, Farben, Schattem, sogar die Bezeichnungen sind zu 1-zu-1 identisch zu dem älteren Vorbild.

Für mich ist der dreistete Design-Klau zwar StudiVZ aber diese Applikation kommt schon ganz nah ran.

InTERNETkompetenz statt Inkompetenz - FDP gegen staatliche Eingriffe

Die FDP positioniert sich zum Bundestagswahlkampf und fordert klare Haftungsfreistellungen bei Internetanbietern sowie Transparenz und Offenheit für Nutzer. Als freiheitliche Partei lehnt die FDP Belastungen durch “überzogene Kontrollpflichten” sowie übermäßige Eingriffe des Staates ab.

Gewinner beim Ideenliebe Wettbewerb

Mit einem Graffitivideo gewannen Oberschüler aus Berlin den Schülerwettbewerb des BDI. Hier kann das Video angeschaut werden.

Die Ideologie der Copyright-Debatte

Netzwertig.com, ein äußerst lesenswerter Blog, befasst sich mit einem symptomatischen Artikel der Copyright-Debatte. Stück für Stück werden die Argumente beleuchtet und auf ihren Realitätsgehalt geprüft. Das Ergebnis: Die Debatte ist seicht, ideologisch eingefärbt und in weiten Teilen realitätsfern. Und zwar auf beiden Seiten.

Vom Autor zum Bäcker?

Was haben Autoren und Bäcker gemeinsam? Zu wenig, findet Andreas Bogk vom Chaos Computer Club auf dem Taz-Kongress. Der Autor bekommt für jede Kopie Geld, der Bäcker für seine Brötchen dagegen nur einmal.

Das würde stimmen, wenn der Bäcker jedem Brötchen eine Backanleitung mitgibt und fortan jeder Brötchenkäufer seine Brötchen zum Nulltarif alleine bäckt. Solange der Kunde aber seine Brötchen jeweils neu vom Bäcker holt, erhält der Bäcker für die Umsetzung eines einziges Brötchenrezeptes (im Urheberrechtsjargon: Verwertung und Vervielfältigung) auch immer wieder Geld.

Sonst müsste er wohl auch im Hauptjob Taxi fahren und hätte damit mit dem Autor von heute durchaus etwas gemein.

Coldplay Plagiat - etwa auch bei Cat Stevens abgeschaut?

Coldplay steht unter Plagiatsverdacht. In die Diskussion mischte sich nun auch Yusef Islam, früher bekannt als Cat Stevens.

Nach Meinung von Yusef Islam haben die Musiker von Coldplay sich für den Hit “Viva La Vida” ausgiebig bei dem Cat Stevens Hit “Foreigner Suite” aus dem Jahre 1973 bedient.

“There’s been this argument about Coldplay stealing this melody from Joe Satriani, but, if you listen to it, it’s mine! It’s the Foreigner Suite, it is!,” he told Britain’s Sun Newspaper.

Cat Stevens ist nicht der erste, der Anspruch auf den kommerziell höchst erfolgreichen Hit erhebt. Vielleicht sind erfolgreiche Hits mehr gefährdet, unter Plagiatsverdacht zu geraten. Das wäre einmal eine Untersuchung wert.

Auf jeden Fall ist es eine gute Idee, belastbare Urhebernachweise zu führen. Wenn der Streit erst in der Öffentlichkeit ist wie in diesem Fall, kostet die Angelegenheit schnell Millionen. Da kann eine notarielle Hinterlegung für €49 Gold wert sein.

StudiVZ auch vor deutschem Gericht wegen Plagiarismus verklagt

Seit über 2 Jahren berichten wir über die Plagiatsvorwürfe gegen StudiVZ, die Plagiatsvorwürfe gegen das “Original” Facebook und die im Sommer 2008 in Kalifornien eingereichte Klage gegen Deutschlands größte Community.

Heute meldet SPON, dass Facebook auch vor dem Kölner Landgericht Klage eingereicht hat. Wir werden sehen wie es ausgeht.

Gewinnt Facebook, wird der Holzbrinkverlag sein Online-Zugpferd wohl kaum noch gewinnbringend an Facebook verkaufen können. Vielleicht aber verschenken.

Die Gründer haben zwar ihre Schäfchen im Trockenen, plagen sich aber nun mit anderen Problemchen. Zum Beispiel der Frage, ob die letzte Earn-Out-Rate von Holzbrink noch gezahlt wird…