Ich danke Dir, das fällt nicht schwer: / Danke, danke, danke sehr

Dieses Gedicht hätte durchaus von einem Fußballprofi stammen können, doch Karl-Heinz Rummenigge hat es weder selbst gedichtet noch die Urheberin um Erlaubnis gefragt. Nun streiten sich die Anwälte.

http://www.sueddeutsche.de/sport/333/499609/text/

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Starbuck`s ignoriert das Urheberrecht

Ein schönes Motiv war auf den Kaffeetassen der Kaffeehauskette Starbucks zu sehen. An diesem haftet jedoch nicht das Urheberrecht des Designers. Er bediente sich selbst bei den Azteken. Mexiko darf sich freuen…

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,670801,00.html

„Ich liebe es“

Jeder McDonalds-Kunde wird diesen Spruch kennen. Um die dazugehörige Melodie gibt es nun einen Rechtsstreit. Ausgang offen. Fraglich ist unter anderen auch, ob es sich bei den Tönen um ein schutzfähiges Werk handelt.
Nachzulesen unter: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/816/497125/text/

Fatih Akin und das Szenekneipen-Szenario

Der Schutz von Drehbüchern ist kinderleicht. Einfach bei Priormart hochladen und notariell hinterlegen. Doch immer wieder gibt es Fälle, in denen Drehbuchvorlagen zum Streitfall werden. Aktueller Fall ist der neue Film von Fatih Akin “soul kitchen”

Hier der Link: http://www.welt.de/kultur/article5140872/Streit-um-Fatih-Akins-neuen-Film-Soul-Kitchen.html

Lindenberg streitet um Urheberrecht

Udo Lindenberg streitet sich mit seinem alten Weggefährten Olaf Kübler um das Urheberrecht an Titeln wie “Alles klar auf der Andrea Doria” oder “Rudi Ratlos”. Hierbei gehe es Kübler jedoch nicht um Geld sondern um`s Prinzip. Doch lesen Sie selbst: http://www.123recht.net/article.asp?a=55085&ccheck=1

Textplagiat, eben gefunden

Die Meldung zu dem Textplagiat habe ich zwar erst eben gefunden, der Fall scheint aber deutlich älter zu sein. Dessen unbenommen möchte ich Ihnen den Link nicht vorenthalten. Für Texter und Literaten wird es sicher auch von Interesse sein, in welcher Form Textklau im Jahr 2006 stattfand.

Hier der Link: http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?mode=hybrid&t=123558

Was tun bei einem unberechtigten Plagiatsvorwurf?

Im PriorMart-Blog widmet man sich der Frage, wie sich Urheber gegen unberechtigte Plagiatsvorwürfe zur Wehr setzen können. Schließlich kann das manchmal genauso aufreibend und teuer sein, wie “echte” Plagiate.

Viel Spaß beim lesen:

http://blog.priormart.com/copyright/was-tun-bei-einem-unberechtigten-plagiatsvorwurf.html

Hier geht’s direkt zum zugehörigen ePaper (pdf):

http://www.priormart.com/pdf/unberechtigter_plagiatsvorwurf.pdf

Chefkoch unterliegt Marions-Kochbuch

Marions-Kochbuch.de, Website des Ehepaars Knieper, und bekannt aus dem Internet und Fernsehen wegen einer Vielzahl von Abmahnungen an Blogs und Portale, konnte sich vor dem BGH gegen das Kochportal Chefkoch.de durchsetzen. Der BGH entschied, dass Chefkoch für die von Mitgliedern hochgeladenen Fotos voll verantwortlich ist, da sich das Portal die Bilder “zu Eigen” machte und außerdem vor der Freischaltung redaktionell prüfe. Demnach ist Chefkoch voll für widerrechtlich eingestellte Fotos gegenüber dem Urheber verantwortlich.

Fraglich bleibt, wie eine vorherige Prüfung der urheberrechtlichen Lage von Nutzer-Bildern folgen kann. Es existiert kein Register, in dem recherchiert werden kann. Theoretisch müsste also jeder potentielle Urheber ausdrücklich befragt werden, praktisch nicht möglich.

So bleibt die jetzige Rechtslage schwierig für Online-Communities, gut für Urheber und sehr gut für Marions-Kochbuch.

In den Blogs u.a. hier, hier und  hier.

Offenbarungsportale für nicht eingetragene Gemeinschafts-Geschmacksmuster

Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützt Designs europaweit für 3 Jahre gegen Nachahmung. Es ist keine Registrierung erforderlich, das Design muss lediglich veröffentlicht werden, so dass “die in der Gemeinschaft tätigen Fachkreise davon Kenntnis erlangen konnten”. Dies schließt die Veröffentlichung im Internet natürlich mit ein.

In der Praxis erwies sich als problematisch, dass dem Designer die Beweislast über diese Veröffentlichung zukommt. Rückwirkend muss zur Durchsetzung des nicht eingetragenen Geschmacksmusters nachgewiesen werden, wann, in welchem Umfang und wo die Veröffentlichung stattgefunden hat. Da Inhalte im Internet in den meisten Portalen editierbar bleiben, ist dieser Nachweis online schwer zu erbringen.

Das Deutsche Patent- und Markenamt empfiehlt die Offenbarung im Geschmacksmusterblatt. Dies erfüllt zweifelsfrei die Vorausetzungen. Der Weg dahin führt aber über die Eintragung eines Geschmacksmusters, welches ohnehin weitreichenden Schutz bietet und kostenpflichtig ist. Dem Zwecke des nicht eingetragenen Geschmacksmusters, nämlich einen bequemen und kostenlosen Schutz für Designs zu ermöglichen, kommt diese Offenbarungsmethode nicht entgegen.

Aus diesem Grunde gibt es Anbieter, die eine Offenbarung von Designs im Internet anbieten. Diese sollen hier näher beleuchtet werden.

Designprotection.com (kostenlos)

Modifikationssperre nach der Offenbarung: ja
Versand eines archivierbaren Offenbarungsdokuments: ja (pdf, Email)
Online-Upload: ja
Kategorisierung: nach Kategorien und frei wählbaren Schlagworten
Suchmaschinenoptimierung: relativ hohe Sichtbarkeit
Anbieter: PriorMart AG - notarielle Hinterlegungen online
Preis: kostenlos

Designpublisher.com (kostenpflichtig)

Modifikationssperre nach der Offenbarung: ja
Versand eines archivierbaren Offenbarungsdokuments: unbekannt
Online-Upload: ja
Kategorisierung: nach Produktklassen
Suchmaschinenoptimierung: geringe Sichtbarkeit, Datenbanksuche verfügbar
Anbieter: Plagiarius Consultancy GmbH
Preis: 50,00 EUR für 1. Produkt, je 10,00 EUR für jedes weitere Produkt

Geschmacksmusterschutz.de (kostenpflichtig)

Modifikationssperre nach der Offenbarung: ja
Versand eines archivierbaren Offenbarungsdokuments: unbekannt
Online-Upload: unbekannt
Kategorisierung: unbekannt
Suchmaschinenoptimierung: geringe Sichtbarkeit, nur interne Suche
Anbieter: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
Preis: 50,00 EUR pro Design

Der Autor ist Angestellter der PriorMart AG, dem Betreiber des kostenlosen Designschutzdienstes Designprotection.com. Deshalb verzichten wir an dieser Stelle auf ein Fazit.