Wenn man mit einem Plagiarismusvorwurf konfrontiert wird, ohne Plagiarismus begangen zu haben, fällt es vielen Menschen schwer, die Ruhe zu bewahren. Sehr emotional reagieren die meisten auf solche Angriffe auf die persönliche Integrität. Erst kommt der Versuch, die Lächerlichkeit des Vorwurfs zu offenbaren, dann folgt der (Gegen)angriff auf die Person des vermeintlichen Opfers. Und oft genug hilft das alles nichts. Künstler und Urheber reagieren auf Plagiarismusvorwürfe zwar häufig wie auf einen Mordvorwurf an der eigenen Frau, stehen aber praktisch so schutzlos da, dass man es durchaus als fahrlässig bezeichnen kann.
Beispiel 1: Ein älterer Schriftsteller bekommt pro Woche 3-4 Skripte von Jungautoren mit der Bitte um eine Einschätzung zugesandt. In einem dieser Skripte findet er eine Handlung, die dem aktuellen Werk des Schriftstellers sehr ähnlich ist. Die Umsetzung ist zwar schlecht aber die Idee erinnert eindeutig an das Buch, an dem er gerade schreibt. Was soll er nun tun? Wenn sein Buch fertiggestellt und veröffentlicht wurde, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Jungautor mit einem Plagiarismusvorwurf an die Öffentlichkeit geht. Der Schriftsteller könnte nicht einmal seine Unschuld beweisen, denn er hat ja tatsächlich das Werk des Jungautors bekommen und erst später sein Buch fertiggestellt.
Die gesamten Ideensammlungen, die Autoren zu Haus in der Schublade aufbewahren, sind durch solche Vorfälle gefährdet. Für nicht eine einzige dort gelistete Idee kann der Schriftsteller beweisen, wann er sie hatte. Hat ein anderer später eine ähnliche Idee und konfrontiert ihn damit, ist die eigene Idee für den Schriftsteller gestorben. Es sei denn, er will mit einem nicht widerlegbaren Plagiarismusvorwurf leben.
Beispiel 2: Auch (Web)designer und Architekten sammeln Ideen und Designschnipsel, die auf den Einsatz in kommenden Aufträge warten. Auch diese Menschen leben in dem konstanten Risiko, dass ein anderer erfolgreich die Urheberschaft an den eigenen Werken beansprucht, mit allen Nachteilen für den Betroffenen. Oft genug gehen die Betroffenen bei ihren alten Ideen- und Schnipselsammlungen davon aus, dass das Urheberrecht auf ihrer Seite ist. Es wird schlicht ausgeblendet, dass im Zeitablauf auch andere Designer und Architekten ähnliche Ideen haben können und im Falle einer Veröffentlichung sogar Urheberrechte daran geltend machen können. Die Betroffenen hingegen haben keinerlei Beweise, dass sie ihre Werke schon früher geschaffen haben, sie haben lediglich das Nachsehen.
Beispiel 3: Sogar Programmierer können entsprechend in die Röhre gucken. Software-Code unterliegt dem Urheberrecht. Wer seine eigenen Lösungen nicht zeitsicher dokumentiert, muss sich u.U. deshalb einmal mit Anwälten auseinandersetzen. Denn auch hier kann durchaus ein Dritter Rechte geltend machen, die bei adäquater Beweissicherung eigentlich dem angeblichen Plagiator zustehen würden. Sollte eines Tages die Patentierbarkeit von Software bestätigt werden, steigt das Risiko noch weiter.
In allen drei Fällen droht den Betroffenen erheblicher wirtschaftlicher und moralischer Schaden. Und in allen Fällen ist es die selbstverschuldete Beweisarmut, die den Betroffenen so gefährdet. Was hindert den Schriftsteller eigentlich daran, regelmäßig seine unveröffentlichten Werke zu sichern? Warum hinterlegt der Designer nicht in regelmäßigen Abständen seine Ideen und warum sichert der Programmierer seinen Code nicht zeitnah bei einer beglaubigenden Instanz? Die Kosten hindern ihn kaum, entsprechende Dienste sind schon für unter 10 EUR pro Monat zu haben. Der Aufwand solcher Sicherungssysteme ist ebenfalls erheblich geschrumpft. Bei dem notariellen Hinterlegungsservice PriorMart genügt ein einfacher Dateiupload, um eine Hinterlegung bei einem Notar durchzuführen.
Fazit: Wer in Zukunft von einem unberechtigten Plagiarismusvorwurf betroffen ist und keine belastbaren Beweise seiner Unschuld vorlegen kann, ist entweder grob fahrlässig oder schuldig.