Category Archives: Werbeagenturen

Kaffeegenuss wie im Himmel

George Clooney wird von einem Klavier tödlich getroffen. Im Himmel angekommen gibt es eine Chance für eine “Lebensverlängerung. Doch dafür müsste er seine Kaffeemaschine abgeben. Ein Deal, auf den der Schauspieler in dem Werbesport für Nespresso natürlich nie eingehen wird.

Mit dieser “himmlischen” Werbung machte das Unternehmen Nestlè auf sein Kaffeesystem aufmerksam. Das Problem: Bereits einige Jahre zuvor nutzte auch das Kaffeeunternehmen Lavazza eine vergleichbare Kulisse für seine Kaffeewerbung und fordert Nespresso auf, die Werbung mit seinem Testimonial Georg Clooney zurückzuziehen.

Nespresso beruft sich darauf, dass bereits seit vier Jahren mit dem “Himmel”, welches ein mehr als gewöhnliches Sujet sei, geworben werde.  Es bleibt abzuwarten, wer am Ende des Streites “aus allen Wolken fallen ” wird.

Starbuck`s ignoriert das Urheberrecht

Ein schönes Motiv war auf den Kaffeetassen der Kaffeehauskette Starbucks zu sehen. An diesem haftet jedoch nicht das Urheberrecht des Designers. Er bediente sich selbst bei den Azteken. Mexiko darf sich freuen…

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,670801,00.html

Designer um Honorar geprellt – „The story of our lives“

„Zechpreller“! So werden Gäste bezeichnet, die ohne Zahlung des Rechnungsbetrages ein Restaurant oder Club verlassen. Doch wie bezeichnet man jemanden, der sich seinen gesamten „Club“ designen, einrichten und baulich umarbeiten lässt, und anschließend die Kosten hierfür nicht übernimmt? Einem Designer, der unseren Plagiarismus-Blogs liest, ist genau das vor wenigen Monaten passiert.

Für einen neuen Club in der Dresdner Neustadt hat der Leser ein Design entwickelt. Er überwachte die Umsetzung während der Bauphase und legte sogar selbst Hand an, als es zu Verzögerungen kam und der Eröffnungstermin näher rückte. Und dann passierte, was man keinem Freiberufler wünscht und doch leider viel zu häufig vorkommt.

Vor dem Abschluss des Werkes mit dem Verfertigen der Außenfassade erklärte der Bauherr, dass er kein Interesse mehr an der Leistung des Designers habe. Außerdem stehe ihm kein Lohn zu, da er „eh kein Designer“ sei. Mit weiteren persönlichen Anschuldigungen und der Behauptung, dass er gar nicht richtig selbstständig sei, jagte er ihn von der Baustelle. Ein Hausverbot wurde bei Abholung der Werkzeuge ebenfalls ausgesprochen.

Bis zum heutigen Tage wurde keine Rechnung bezahlt. Unglücklicherweise liegt das Büro des Designstudios nur wenige Meter von dem Club entfernt und der Betreiber wird nicht müde, die angebliche „Nichtleistung“ in der Nachbarschaft zu verbreiten.

Der Designer hat bislang den Rechtweg nicht beschritten. Einerseits muss er den Rechtsweg vorfinanzieren, wozu die Mittel fehlen. Anderseits können derartige Prozesse sehr langwierig sein. Die Beweislage ist oft dünn, es steht Wort gegen Wort und der Ausgang des Verfahrens ist zu dem ungewiß. Offensichtlich handelte der Designer sträflicherweise ohne schriftlichen Auftrag sondern verließ sich auf sein Urheberrecht und das gesprochene Wort. Designarbeiten werden jedoch nicht immer durch das Urheberrecht geschützt, statt dessen wäre ein Geschmacksmuster erforderlich. Selbst wenn das Urheberrecht in diesem Fall greift, existiert dennoch kein Beweis, dass der Designer tatsächlich der Urheber war. Sein Gegner hat alle Möglichkeiten zu behaupten, dass er schon längst selbst das Design erdacht hat. Beweise gibt es weder für die eine noch für die andere Position, also wie wird der Richter entscheiden?

Was hat der Designer nun gelernt?

1. Kein Auftrag ohne schriftliche Vereinbarung.
2. Kreative Schöpfungsarbeiten zeitnah absichern, am besten durch notarielle Hinterlegung.
3. Fertige Designs durch Geschmacksmuster schützen.
4. Das Leben geht weiter. Wie in diesem trefflichen Video:

Neues Urheberrecht 2008 - Wirksame Waffe gegen Plagiarismus?

Das neue Urheberrecht ist in Kraft getreten. Rechteinhaber können nun direkt beim Internetprovider Anfrage stellen und müssen nicht den Umweg über die Strafanzeige gehen. Das ist vorteilhaft für die Staatsanwälte, welche dadurch erheblich entlastet werden und gut für die Industrien, die durch Raubkopierer geschädigt werden, besonders Musiklabels, Verlage und Medienkonzerne. Diese Überwachen (durch Drittanbieter) verschiedene Tauschbörsen und verfügen daher über zahlreiche IP-Adresse, die auf diesem Wege schnell in identifizierbare Personen gewandelt werden können.

Als Freiberufler oder kleine Agentur verfügt man selten über derartige Einsichten. Deren Werke werden allerdings auch weniger in Tauschbörsen verbreitet sondern eher dreist und simple im WWW kopiert. Wer nun ein Plagiat auf einer fremden Website entdeckt, kann vom Hoster dieser Seite Auskunft verlangen und auf diesem Wege ebenfalls an die Personendaten gelangen.

Spannend bleibt freilich die Beweisfrage. Wenn der Plagiator behauptet, das Werk schon lange vorher selbst geschaffen zu haben, müssen Sie Ihre Urheberschaft erst einmal selbst nachweisen.

Knifflig ist das Verfahren auch, wenn ausländische Hoster oder Websitebetreiber ins Spiel kommen. Inwiefern diese sich den Regelungen des deutschen Urheberrechts unterwerfen, wird sich zeigen.

Grundsätzlich gilt für Abmahngebühren jetzt eine Grenze von 100 EUR pro Fall. Das kann für die Rechteinhaber teuer werden, wenn die Rechtsanwaltsgebühr diesen Betrag übersteigt. Allerdings gilt diese Grenze nur für Urheberrechtsverletzungen, die “nicht in gewerblichem Ausmaß” begangen werden. Was das genau heißt, läßt der Gesetzgeber offen und überlässt es den Entscheidungen der Gerichte. Es ist aber davon auszugehen, dass zumindest in den Bereichen  Design, Werbewirtschaft, Architektur überwiegend gewerbliche Nutzung besteht. Dann gilt die Begrenzung nicht.

Vieles bleibt auch in der neuen Rechtslage offen. Wie erfolgt ein rechtssicherer Urhebernachweis, solange kein öffentliches Register existiert? Wie können Plagiate effizient aufgedeckt werden? Welche Vorsorgemaßnahmen können getroffen werden, um sich selbst vor Plagiaten zu schützen? Und wie werden Wiederholungstäter unter den Plagiatoren behandelt?

Das Thema Plagiarismus und Urheberrechtsverletzungen wird noch immer stark von den Tauschbörsen, Raubkopierern und großen Medienkonzernen beherrscht, dem einzelnen Künstler, der auf Grundlage des Urheberrechts seinen Lebensunterhalt bestreitet, berücksichtigt man wenig. Hier ist Plagiarismus in den Augen vieler noch ein Kavaliersdelikt, wie aktuelle Fälle immer wieder zeigen.

IKEA nicht mehr kreativ genug?

Tja, da staunt man nicht schlecht, welche Meldung da durch die Blogosphäre geistert.

Da startet IKEA ein neues Marketingprojekt, das sich viral verbreiten und in BigBrother-Manier Deutschland erobern soll. Doch worüber wird statt dessen geschrieben? Das die Idee womöglich geklaut ist.

Angefangen hat alles mit einem Kommentar bei BloggingTim. MC Winkel, selbst Blogger, schrieb, dass er Anfang des Jahres IKEA genau diese Idee vorgeschlagen hat. Dreistes Stück.

Ein wenig weiter las ich dann, dass es zu diesem Zeitpunkt bereits ein Original aus den USA gab. MC Winkel hat das Konzept ans Deutsche angepasst und es dann IKEA vorgeschlagen. Das klang dann für mich schon etwas sonderbar. Man verändert das Original um es dem Urheber als etwas neues zu verkaufen… da könnte wohl auch StudiVZ Facebook verklagen, weil die jetzt mit einer deutschen Version gestartet sind.

Nach einigem Wirbel in den Blogs hat nun MC Winkel selbst noch einmal den Vorgang beschrieben. So wie es sich für mich liest, war da also schon mehr, als nur eine Idee zu IKEA zu mailen. Da gab es Gespräche und Konzepte, die das ganze schon konkretisierten und zu einer, wie ich finde, “geschäftlichen Vorlage” machten. Gescheitert ist das ganze dann auch noch aus Geldgründen. Nicht weil MC Winkel zuviel wollte sondern weil IKEA gar nichts bezahlen wollte.

Das ist dann schon ein starkes Stück. Tja, ich bin gespannt, wie es weitergeht, die David-gegen-Goliath-Szene erinnert mich irgendwie an die Vorwürfe um die Be-Berlin-Kampagne.

Berlin unter Plagiatsverdacht

Es ist der immer wiederkehrende Standardfall, der schon als einer der ersten Fälle in diesem Blog beispielhaft veröffentlicht wurde - der Ideenklau bei einer Ausschreibung in der Werbebranche. Dieser Fall ist dennoch besonders, denn des Plagiats beschuldigt ist die Welt- und Hauptstadt Berlin.

In ihrem Blog Justberlin zeigen die Berliner Freelancer Andrea Horn und Marc Arroyo detailliert das Ideenkonzept, mit dem Sie sich im Oktober 2007 an einer Ausschreibung der Stadt Berlin beteiligt hatten. Direkt neben den einzelnen Elementen finden sich die Pendants, die der aktuell laufenden Kampagnen entstammen.

Die Ähnlichkeit ist gelinde gesagt verblüffend. Im Wesentlichen bekommt man den Eindruck, dass die englische Begriffe der Original-Kampagne einfach nur ins deutsche übersetzt wurden.

Den Auftrag haben mehrere Agenturen erhalten, das Budget soll 210.000 EUR betragen haben. Da ist der Ärger der beiden Junggrafiker zweifelsohne nachvollziehbar. Wenn eine Idee erst abgelehnt wird und dann von gut vernetzten Agenturen für 6stellige Summen “neu erfunden” wird, ist das erstens frech und zweitens existenzbedrohend.

Die Stadt Berlin verspielt sich mit solchen Aktionen nicht nur den Ruf als fairer Auftraggeber. Sie bewirkt zusätzlich in der Öffentlichkeit genau das Gegenteil des gewünschten Imageeffekts. Denn eine welt- und innovationsoffene Stadt ist mit Plagiarismus nicht vereinbar.

Plagiarismus andersrum: Was tun, wenn man unschuldig ist?

Wenn man mit einem Plagiarismusvorwurf konfrontiert wird, ohne Plagiarismus begangen zu haben, fällt es vielen Menschen schwer, die Ruhe zu bewahren. Sehr emotional reagieren die meisten auf solche Angriffe auf die persönliche Integrität. Erst kommt der Versuch, die Lächerlichkeit des Vorwurfs zu offenbaren, dann folgt der (Gegen)angriff auf die Person des vermeintlichen Opfers. Und oft genug hilft das alles nichts. Künstler und Urheber reagieren auf Plagiarismusvorwürfe zwar häufig wie auf einen Mordvorwurf an der eigenen Frau, stehen aber praktisch so schutzlos da, dass man es durchaus als fahrlässig bezeichnen kann.

Beispiel 1: Ein älterer Schriftsteller bekommt pro Woche 3-4 Skripte von Jungautoren mit der Bitte um eine Einschätzung zugesandt. In einem dieser Skripte findet er eine Handlung, die dem aktuellen Werk des Schriftstellers sehr ähnlich ist. Die Umsetzung ist zwar schlecht aber die Idee erinnert eindeutig an das Buch, an dem er gerade schreibt. Was soll er nun tun? Wenn sein Buch fertiggestellt und veröffentlicht wurde, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Jungautor mit einem Plagiarismusvorwurf an die Öffentlichkeit geht. Der Schriftsteller könnte nicht einmal seine Unschuld beweisen, denn er hat ja tatsächlich das Werk des Jungautors bekommen und erst später sein Buch fertiggestellt.

Die gesamten Ideensammlungen, die Autoren zu Haus in der Schublade aufbewahren, sind durch solche Vorfälle gefährdet. Für nicht eine einzige dort gelistete Idee kann der Schriftsteller beweisen, wann er sie hatte. Hat ein anderer später eine ähnliche Idee und konfrontiert ihn damit, ist die eigene Idee für den Schriftsteller gestorben. Es sei denn, er will mit einem nicht widerlegbaren Plagiarismusvorwurf leben.

Beispiel 2: Auch (Web)designer und Architekten sammeln Ideen und Designschnipsel, die auf den Einsatz in kommenden Aufträge warten. Auch diese Menschen leben in dem konstanten Risiko, dass ein anderer erfolgreich die Urheberschaft an den eigenen Werken beansprucht, mit allen Nachteilen für den Betroffenen. Oft genug gehen die Betroffenen bei ihren alten Ideen- und Schnipselsammlungen davon aus, dass das Urheberrecht auf ihrer Seite ist. Es wird schlicht ausgeblendet, dass im Zeitablauf auch andere Designer und Architekten ähnliche Ideen haben können und im Falle einer Veröffentlichung sogar Urheberrechte daran geltend machen können. Die Betroffenen hingegen haben keinerlei Beweise, dass sie ihre Werke schon früher geschaffen haben, sie haben lediglich das Nachsehen.

Beispiel 3: Sogar Programmierer können entsprechend in die Röhre gucken. Software-Code unterliegt dem Urheberrecht. Wer seine eigenen Lösungen nicht zeitsicher dokumentiert, muss sich u.U. deshalb einmal mit Anwälten auseinandersetzen. Denn auch hier kann durchaus ein Dritter Rechte geltend machen, die bei adäquater Beweissicherung eigentlich dem angeblichen Plagiator zustehen würden. Sollte eines Tages die Patentierbarkeit von Software bestätigt werden, steigt das Risiko noch weiter.

In allen drei Fällen droht den Betroffenen erheblicher wirtschaftlicher und moralischer Schaden. Und in allen Fällen ist es die selbstverschuldete Beweisarmut, die den Betroffenen so gefährdet. Was hindert den Schriftsteller eigentlich daran, regelmäßig seine unveröffentlichten Werke zu sichern? Warum hinterlegt der Designer nicht in regelmäßigen Abständen seine Ideen und warum sichert der Programmierer seinen Code nicht zeitnah bei einer beglaubigenden Instanz? Die Kosten hindern ihn kaum, entsprechende Dienste sind schon für unter 10 EUR pro Monat zu haben. Der Aufwand solcher Sicherungssysteme ist ebenfalls erheblich geschrumpft. Bei dem notariellen Hinterlegungsservice PriorMart genügt ein einfacher Dateiupload, um eine Hinterlegung bei einem Notar durchzuführen.

Fazit: Wer in Zukunft von einem unberechtigten Plagiarismusvorwurf betroffen ist und keine belastbaren Beweise seiner Unschuld vorlegen kann, ist entweder grob fahrlässig oder schuldig.

Für die Idee bezahl ich nichts - und im Druck seid ihr zu teuer

Die Werbeagentur W hat in langwieriger Network-Arbeit Kontakt zum Vorstand eines örtlichen Wohnungsbauunternehmens herstellen können. Man erörtert interessante Konzepte und vereinbart eine Zusammenarbeit.

Der Marketingleiter wirkt recht schroff als er erklärt, dass W “doch mal ein paar Sachen für eine Imagekampagne machen soll”. W entwickelt Designkonzepte und Vorlagen für großflächige Printwerbung und stellt diese vor.

Der Marketingleiter schnaubt und will wissen, was den nun ein Plakat kostet, das sei schließlich entscheidend. Das Motiv findet er schlecht und den Angebotspreis viel zu hoch, denn er zahle ausschließlich für Druck und Plakat, für Ideen Geld zu verlangen, sei eine Unverschämtheit.

W schluckt die Kröte und akzeptiert, diesen Auftrag nicht erhalten zu haben. 2 Jahre später sehen Mitarbeiter von W eines der Motive auf einer Großwerbefläche. Das Wohnungsunternehmen hat die Vorlagen von W genutzt, ohne W als Urheber zu nennen, geschweige denn Lizenzen oder Aufwandsentschädigungen zu zahlen.

W möchte keinen Rechtsstreit mit dem Wohnungsunternehmen riskieren. Die Beweislage ist niedrig und das Kostenrisiko hoch. Außerdem zählt das Wohnungsunternehmen zu den größten Auftraggebern der Region mit weitreichendem Einfluß, eine Klage dürfte sich sehr schädlich auf die Auftragslage auswirken. So bleibt also alles, wie es ist: ungerecht.