Category Archives: Plagiatsfälle

Wurde Ihr Urheberrecht verletzt? Gibt ein anderer Ihr Werk als das seine aus? Praktische Fälle von Plagiarismus.

Designer um Honorar geprellt – „The story of our lives“

„Zechpreller“! So werden Gäste bezeichnet, die ohne Zahlung des Rechnungsbetrages ein Restaurant oder Club verlassen. Doch wie bezeichnet man jemanden, der sich seinen gesamten „Club“ designen, einrichten und baulich umarbeiten lässt, und anschließend die Kosten hierfür nicht übernimmt? Einem Designer, der unseren Plagiarismus-Blogs liest, ist genau das vor wenigen Monaten passiert.

Für einen neuen Club in der Dresdner Neustadt hat der Leser ein Design entwickelt. Er überwachte die Umsetzung während der Bauphase und legte sogar selbst Hand an, als es zu Verzögerungen kam und der Eröffnungstermin näher rückte. Und dann passierte, was man keinem Freiberufler wünscht und doch leider viel zu häufig vorkommt.

Vor dem Abschluss des Werkes mit dem Verfertigen der Außenfassade erklärte der Bauherr, dass er kein Interesse mehr an der Leistung des Designers habe. Außerdem stehe ihm kein Lohn zu, da er „eh kein Designer“ sei. Mit weiteren persönlichen Anschuldigungen und der Behauptung, dass er gar nicht richtig selbstständig sei, jagte er ihn von der Baustelle. Ein Hausverbot wurde bei Abholung der Werkzeuge ebenfalls ausgesprochen.

Bis zum heutigen Tage wurde keine Rechnung bezahlt. Unglücklicherweise liegt das Büro des Designstudios nur wenige Meter von dem Club entfernt und der Betreiber wird nicht müde, die angebliche „Nichtleistung“ in der Nachbarschaft zu verbreiten.

Der Designer hat bislang den Rechtweg nicht beschritten. Einerseits muss er den Rechtsweg vorfinanzieren, wozu die Mittel fehlen. Anderseits können derartige Prozesse sehr langwierig sein. Die Beweislage ist oft dünn, es steht Wort gegen Wort und der Ausgang des Verfahrens ist zu dem ungewiß. Offensichtlich handelte der Designer sträflicherweise ohne schriftlichen Auftrag sondern verließ sich auf sein Urheberrecht und das gesprochene Wort. Designarbeiten werden jedoch nicht immer durch das Urheberrecht geschützt, statt dessen wäre ein Geschmacksmuster erforderlich. Selbst wenn das Urheberrecht in diesem Fall greift, existiert dennoch kein Beweis, dass der Designer tatsächlich der Urheber war. Sein Gegner hat alle Möglichkeiten zu behaupten, dass er schon längst selbst das Design erdacht hat. Beweise gibt es weder für die eine noch für die andere Position, also wie wird der Richter entscheiden?

Was hat der Designer nun gelernt?

1. Kein Auftrag ohne schriftliche Vereinbarung.
2. Kreative Schöpfungsarbeiten zeitnah absichern, am besten durch notarielle Hinterlegung.
3. Fertige Designs durch Geschmacksmuster schützen.
4. Das Leben geht weiter. Wie in diesem trefflichen Video:

Facebook unterliegt gegen StudiVZ und geht in Berufung

Social-Network-Gigant Facebook konnte sich vor Gericht nicht gegen das deutsche Netzwerk StudiVZ durchsetzen.

Wie die SZ meldet, bezweifelte das Gericht, dass Facebook 2005 bereits einen ausreichenden Bekanntheitsgrad in Deutschland hatte. Übereinstimmungen im Code waren für die Richter unproblematisch, da diese “letztlich auch darauf beruhen, dass die Gründer von StudiVZ die Webseiten der Klägerin kannten und nachprogrammierten”.

Kein Wunder, dass Facebook nun in Berufung gehen will. Es scheint doch recht unwahrscheinlich, dass eine dermaßen offensichtliche 1-zu-1 Kopie folgenlos bleibt. Das Serververzeichnis hieß damals sogar “Fakebook“, ist das nicht eigentlich schon ein Geständnis? ;-)

“Der größte Designklau, den ich je gesehen habe”

The biggest design rip off I have ever seen ist bei TheNextWeb veröffentlicht worden.

Zwei Webapplikationen ähneln einander aufs Haar genau. Das Problem?

Applikation 1 heißt “Things for Mac” und erfreut die Apple Gemeinde bereits seit Jahren.

Applikation 2 heißt “NirvanaHQ” und ist brandneu. Design, Farben, Schattem, sogar die Bezeichnungen sind zu 1-zu-1 identisch zu dem älteren Vorbild.

Für mich ist der dreistete Design-Klau zwar StudiVZ aber diese Applikation kommt schon ganz nah ran.

Vom Autor zum Bäcker?

Was haben Autoren und Bäcker gemeinsam? Zu wenig, findet Andreas Bogk vom Chaos Computer Club auf dem Taz-Kongress. Der Autor bekommt für jede Kopie Geld, der Bäcker für seine Brötchen dagegen nur einmal.

Das würde stimmen, wenn der Bäcker jedem Brötchen eine Backanleitung mitgibt und fortan jeder Brötchenkäufer seine Brötchen zum Nulltarif alleine bäckt. Solange der Kunde aber seine Brötchen jeweils neu vom Bäcker holt, erhält der Bäcker für die Umsetzung eines einziges Brötchenrezeptes (im Urheberrechtsjargon: Verwertung und Vervielfältigung) auch immer wieder Geld.

Sonst müsste er wohl auch im Hauptjob Taxi fahren und hätte damit mit dem Autor von heute durchaus etwas gemein.

Coldplay Plagiat - etwa auch bei Cat Stevens abgeschaut?

Coldplay steht unter Plagiatsverdacht. In die Diskussion mischte sich nun auch Yusef Islam, früher bekannt als Cat Stevens.

Nach Meinung von Yusef Islam haben die Musiker von Coldplay sich für den Hit “Viva La Vida” ausgiebig bei dem Cat Stevens Hit “Foreigner Suite” aus dem Jahre 1973 bedient.

“There’s been this argument about Coldplay stealing this melody from Joe Satriani, but, if you listen to it, it’s mine! It’s the Foreigner Suite, it is!,” he told Britain’s Sun Newspaper.

Cat Stevens ist nicht der erste, der Anspruch auf den kommerziell höchst erfolgreichen Hit erhebt. Vielleicht sind erfolgreiche Hits mehr gefährdet, unter Plagiatsverdacht zu geraten. Das wäre einmal eine Untersuchung wert.

Auf jeden Fall ist es eine gute Idee, belastbare Urhebernachweise zu führen. Wenn der Streit erst in der Öffentlichkeit ist wie in diesem Fall, kostet die Angelegenheit schnell Millionen. Da kann eine notarielle Hinterlegung für €49 Gold wert sein.

StudiVZ auch vor deutschem Gericht wegen Plagiarismus verklagt

Seit über 2 Jahren berichten wir über die Plagiatsvorwürfe gegen StudiVZ, die Plagiatsvorwürfe gegen das “Original” Facebook und die im Sommer 2008 in Kalifornien eingereichte Klage gegen Deutschlands größte Community.

Heute meldet SPON, dass Facebook auch vor dem Kölner Landgericht Klage eingereicht hat. Wir werden sehen wie es ausgeht.

Gewinnt Facebook, wird der Holzbrinkverlag sein Online-Zugpferd wohl kaum noch gewinnbringend an Facebook verkaufen können. Vielleicht aber verschenken.

Die Gründer haben zwar ihre Schäfchen im Trockenen, plagen sich aber nun mit anderen Problemchen. Zum Beispiel der Frage, ob die letzte Earn-Out-Rate von Holzbrink noch gezahlt wird…

Kostenloser Schutz für Designs

Kostenlosen Schutz für Designs verspricht DesignProtection.com auf seiner Startseite. Was sich genau dahinter verbirgt, wird derzeit noch nicht verraten aber wer seine Emailadresse hinterläßt, wird benachrichtigt, sobald es Neuigkeiten gibt.

Link: DesignProtection.com

Elf Tafeln nachgemalt - Gemeinde zahlt 13.000 EUR an Künstlerin

Mit dem Urheberrecht scheint sich in der Gemeinde Hergensweiler erst vor kurzem jemand beschäftigt zu haben, und dies keineswegs freiwillig. Nach einem gerichtlichen Vergleich musste die Gemeinde 13.000 EUR Entschädigung an die Künstlerin Sylvia G. Kost zahlen.

Elf Tafeln mit Maibaummotiven der Künstlerin waren 2005 bei einem Brand zerstört worden. Praktisch veranlagt, zeichneten zwei Hergenswalder Frauen die elf Tafeln neu, mit denselben Motiven. Das dies gegen die Rechte der Künstlerin verstieß, wusste man anscheinend nicht und man wollte es auch nicht wissen, die mehrfachen Hinweise der Künstlerin gegenüber dem Bürgermeister der Stadt blieben folgenlos.

SZON

Google: Von “Don’t be evil” zum “Teuflischen Plan”

“Das Teuflische an diesem Plan” titelt die FAZ zu einem Artikel über die Google-Strategie. “Don’t be evil” lautet das Mantra, mit dem der Suchmaschinenriese gestartet ist und womit viele Sympathien gewonnen hat. Aktuelle Diskussionen um Datenschutz und Marktdominanz deuten schon längere Zeit in eine andere Richtung, der FAZ-Artikel geht noch einmal einen Schritt weiter.

Gegenstand des Beitrages sind Googles Bestrebungen zur Digitalisierung der weltweiten Buchbestände. Nach Einschätzung der Autoren sind vor allem kleine Verlage und Autoren durch das aktuelle Verfahren benachteiligt. Spätestens wenn Google selbst als Verlag auftritt (2011), wird die Dominanz für die Verlags- und Buchbranche zum Problem. Solange wollen die Vertreter der schreibenden Zunft nicht warten, doch schlüssige Gegenkonzepte stehen noch aus.

FAZ.NET

Gemeinde zahlt 30.000 EUR an Architekten wegen Urheberrechtverletzung

Die spanische Stadt Bilbao kommt der eigenmächtige Umbau einer Fußgängerbrücke teuer zu stehen. Der Architekt Santiago Calatrava, nach dem die Brücke benannt ist, war von der Erweiterung der Brücke nicht begeistert und sah seine Rechte als Urheber verletzt. Dies wurde durch ein Gericht bestätigt - der Architekt erhält 30.000 EUR Entschädigung.

Detail.de