Designer müssen nicht nur hart arbeiten sondern auch oftmals hart um ihr Honorar kämpfen, was die Freude an der Arbeit um einiges senken kann.
Gefördert wird diese Entwicklung dadurch, dass Designs oftmals nicht durch das Urheberrecht geschützt sind. Hat der Designer also seinen Entwurf unterbreitet und der potentielle Auftraggeber übernimmt zwar die Idee, doch den Auftrag zur Umsetzung erhält ein anderer, dann kann der Designer sich nicht einmal auf Urheberrecht berufen, er geht leer aus.
Anstelle des Copyrights wie es Musiker und Autoren kennen gilt für Designs das Geschmacksmusterrecht. Es ist dem Urheberrecht in vieler Hinsicht ähnlich, entstehet aber nicht automatisch durch Werksschöpfung. Wer kein Geschmacksmuster anmeldet, hat deshalb keins und da die Anmeldung von Geschmacksmustern bislang eine formell und finanziell anspruchsvolle Aufgabe war, ist der größte Teil aller Designs die geschaffen werden nicht durch ein Geschmackmsuster geschützt - für Plagiatoren leichte Beute.
Das ändert sich nun. Bereits vor einiger Zeit hat die Europäische Union ein Geschmacksmuster gesetzlich verankert, das in allen 27 Ländern der EU gilt und KEINER Registrierung bedarf. Es handelt sich um das unregistrierte Gemeinschaftsgeschmackmuster.
Dieses Geschmacksmuster entsteht jedoch nicht automatisch durch die Erschaffung des Werkes, wie man es vom Urhebrrecht her kennt. Dieses Schutzrecht entsteht erst durch die Veröffentlichung “…in der Art, dass die interessierten Fachkreise im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes davon Kenntnis erlangen konnten.” (Quelle)
Was ist unter einer solchen Veröffentlichung zu verstehen? Bislang galt z.B. die Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift als schutzrechtsbegründend. Auch die Veröffentlichung im Geschmacksmusterblatt wurde als ausreichend betrachtet. Beide Möglichkeiten sind jedoch nicht praktisch denn weder bei den Kosten noch beim Aufwand stehen diese Veröffentlichungen der Anmeldung eines registrierten Geschmacksmusters nach. Vor die Wahl gestellt, entscheiden sich Designer daher noch immer für das registrierte Geschmacksmuster.
Diesen Zustand zu beenden, ist das erklärte Ziel eines neuen Online-Service, der am 1.09.2009 in die Closed Beta Phase ging.
Unter der Adresse DesignProtection.com können ab sofort Designs veröffentlicht und damit als nicht registriertes EU-Geschmackmuster geschützt werden. Die Offenbarung ist zu jeder Tages- und Nachzeit möglich. Der Designer erhält im Anschluß ein Offenbarungsdokument, mit dem er Datum und Details der Veröffentlichung dauerhaft nachweisen kann. Er kann das Design in weitere Sprachen übersetzen (muss aber nicht) und kann ggf. auch Anfragen wegen Zweit- und Dritt-Lizensierungen eines geschützten Designs entgegen nehmen.
Warum ist die Veröffentlichungsplattform DesignProtection.com der eigenen Homepage vorzuziehen? 3 Gründe:
1. ist die eigene Homepage durch Sie jederzeit veränderbar, was auch auf Veröffentlichungen in anderen Portalen zutrifft. Bei DesignProtection.com sind nach der Offenbarung keine Änderungen wesentlicher Bestandteile mehr möglich. Der Beweis der Offenbarung ist damit wesentlich einfacher möglich.
2. ist auch eine exzellente Designer-Website meist nicht so stark besucht wie ein europaweit aktives Portal. Bereits am Tag nach dem Start landet DesignProtection.com auf Platz 1 bei der Google-Suche nach “Design Protection”, was nicht nur auf den passenden Namen sondern auch auf gute SEO-Vorbereitung zurückzuführen ist. Es ist davon auszugehen, dass dort veröffentlichte Designs ebenso positive Sichtbarkeit erlangen.
Diese Sichtbarkeit wiederum ist erforderlich, damit “.. die interessierten Fachkreise im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes davon Kenntnis erlangen konnten”. Internetrecherchen via Google gehört zweifelsohne zu den Tätigkeiten im normalen Geschäftsbetrieb von Designern und Nachfragern, eine gute Auffindbarkeit ist deshalb wichtig.
3. bemüht sich der neue Service um die Zusammenarbeit mit Verbänden und Organisationen, die die Sichtbarkeit der Designs zusätzlich erhöhen.
Diese Faktoren sind für die eigene Homepage nicht gegeben, weshalb die Veröffentlichung bei DesignProtection.com unbedingt vorzuziehen ist, wenn man ein Design schützen möchte.
Während der Beta-Phase ist der Service 100% kostenlos. Nach der Beta-Phase wird es weiterhin die Möglichkeit geben, kostenlos Designs zu schützen, allerdings ergänzt um Premiumservices.
Um sich zu registrieren, benötigen Sie einen Beta-Code. Täglich werden 10 Beta-Codes im Portal-Blog veröffentlicht.
Probieren Sie es einmal aus, wenn Sie ein Designer oder eine Designerin sind.
Link: DesignProtection.com