Der Schutz von Drehbüchern ist kinderleicht. Einfach bei Priormart hochladen und notariell hinterlegen. Doch immer wieder gibt es Fälle, in denen Drehbuchvorlagen zum Streitfall werden. Aktueller Fall ist der neue Film von Fatih Akin “soul kitchen”
„Zechpreller“! So werden Gäste bezeichnet, die ohne Zahlung des Rechnungsbetrages ein Restaurant oder Club verlassen. Doch wie bezeichnet man jemanden, der sich seinen gesamten „Club“ designen, einrichten und baulich umarbeiten lässt, und anschließend die Kosten hierfür nicht übernimmt? Einem Designer, der unseren Plagiarismus-Blogs liest, ist genau das vor wenigen Monaten passiert.
Für einen neuen Club in der Dresdner Neustadt hat der Leser ein Design entwickelt. Er überwachte die Umsetzung während der Bauphase und legte sogar selbst Hand an, als es zu Verzögerungen kam und der Eröffnungstermin näher rückte. Und dann passierte, was man keinem Freiberufler wünscht und doch leider viel zu häufig vorkommt.
Vor dem Abschluss des Werkes mit dem Verfertigen der Außenfassade erklärte der Bauherr, dass er kein Interesse mehr an der Leistung des Designers habe. Außerdem stehe ihm kein Lohn zu, da er „eh kein Designer“ sei. Mit weiteren persönlichen Anschuldigungen und der Behauptung, dass er gar nicht richtig selbstständig sei, jagte er ihn von der Baustelle. Ein Hausverbot wurde bei Abholung der Werkzeuge ebenfalls ausgesprochen.
Bis zum heutigen Tage wurde keine Rechnung bezahlt. Unglücklicherweise liegt das Büro des Designstudios nur wenige Meter von dem Club entfernt und der Betreiber wird nicht müde, die angebliche „Nichtleistung“ in der Nachbarschaft zu verbreiten.
Der Designer hat bislang den Rechtweg nicht beschritten. Einerseits muss er den Rechtsweg vorfinanzieren, wozu die Mittel fehlen. Anderseits können derartige Prozesse sehr langwierig sein. Die Beweislage ist oft dünn, es steht Wort gegen Wort und der Ausgang des Verfahrens ist zu dem ungewiß. Offensichtlich handelte der Designer sträflicherweise ohne schriftlichen Auftrag sondern verließ sich auf sein Urheberrecht und das gesprochene Wort. Designarbeiten werden jedoch nicht immer durch das Urheberrecht geschützt, statt dessen wäre ein Geschmacksmuster erforderlich. Selbst wenn das Urheberrecht in diesem Fall greift, existiert dennoch kein Beweis, dass der Designer tatsächlich der Urheber war. Sein Gegner hat alle Möglichkeiten zu behaupten, dass er schon längst selbst das Design erdacht hat. Beweise gibt es weder für die eine noch für die andere Position, also wie wird der Richter entscheiden?
Was hat der Designer nun gelernt?
1. Kein Auftrag ohne schriftliche Vereinbarung.
2. Kreative Schöpfungsarbeiten zeitnah absichern, am besten durch notarielle Hinterlegung.
3. Fertige Designs durch Geschmacksmuster schützen.
4. Das Leben geht weiter. Wie in diesem trefflichen Video:
“Das Teuflische an diesem Plan” titelt die FAZ zu einem Artikel über die Google-Strategie. “Don’t be evil” lautet das Mantra, mit dem der Suchmaschinenriese gestartet ist und womit viele Sympathien gewonnen hat. Aktuelle Diskussionen um Datenschutz und Marktdominanz deuten schon längere Zeit in eine andere Richtung, der FAZ-Artikel geht noch einmal einen Schritt weiter.
Gegenstand des Beitrages sind Googles Bestrebungen zur Digitalisierung der weltweiten Buchbestände. Nach Einschätzung der Autoren sind vor allem kleine Verlage und Autoren durch das aktuelle Verfahren benachteiligt. Spätestens wenn Google selbst als Verlag auftritt (2011), wird die Dominanz für die Verlags- und Buchbranche zum Problem. Solange wollen die Vertreter der schreibenden Zunft nicht warten, doch schlüssige Gegenkonzepte stehen noch aus.
Der Schutz von TV-Formaten ist ein kompliziertes Umfeld. Trotz uneinheitlicher Rechtslage zur Schutzfähigkeit von innovativen TV-Shows werden in Europa jährlich 500 Millionen Euro mit dem Handel von TV-Formaten umgesetzt (FRAPA.org) weltweit sind es Milliarden.
Immobilien- und Medienmilliardär Donald Trump war 2004 mit seiner Show “The Apprentice” außerordentlich erfolgreich. 26 Millionen Zuschauer verfolgten die erste Staffel, seither sind die Zahlen jedoch rückläufig. In Deutschland wurde mit Rainer Calmund in “BigBoss” ein CopyCat-Format gestartet, allerdings ohne Erfolg.
Beliebter war die Adaption des US-Rappers P.Diddy. Mit seiner Show “I want to work for Diddy” konnte er einen Quoten-Hit landen, der aber eben nur eine Kopie ist, wie Donald Trump in einem Interview betont. Am 6.11. startete auch noch 50 Cents CopyCat-Show “The Money And The Power”. Mit 50 Cent ist Trump sogar befreundet.
Trump wird nicht müde, darauf hinzuweisen, dass er das Original dieser Shows gestartet hat. Bei Ideenklau hört die Freundschaft anscheinend auf.
Drehbuchautor D entwickelte ein Konzept für eine TV-Show. Um sicher zu gehen, hinterlegte er das Werk bei einem Notar seines Vertrauens. Er stellte das Konzept bei 4 deutschen Fernsehsendern vor und einer zeigte Interesse. Man traf sich und besprach Änderungswünsche. D arbeitete die Änderungen ein, man traf sich wieder, besprach weitere Optimierungen, die D wieder vornahm. Nach knapp 6 Monaten erhielt D eine Absage, der Sender sei nicht mehr interessiert. Ein weiteres halbes Jahr später sah D seine Show als Pilot im TV.
Gemäß Urheberrechtsgesetz forderte er Lizenzen vom Sender. Dieser verweigerte die Zahlung. D legte die notarielle Hinterlegungsurkunde vor. Daraufhin erklärte sich der Sender zu einer Aufwandsentschädigung bereit. Das Urheberrecht und damit das Recht auf Lizenzzahlungen wurde jedoch nicht anerkannt, denn das hinterlegte Konzept weicht im Detail zu sehr von der tatsächlichen Show ab. Dass diese Änderungen auch von D durchgeführt wurden, spielte keine Rolle, denn es konnte nicht bewiesen werden. Den Rechtsweg möchte D nicht beschreiten, da er auch in Zukunft mit den TV-Sendern zusammenarbeiten möchte.
PriorMart ist Deutschlands führender Anbieter für notarielle Hinterlegungen online. Durch die Hinterlegung eines Werkes bei einem Notar wird ein gerichtlich belastbarer Zeitstempel geschaffen, der als notarielle Priorität den Urhebernachweis vereinfacht und Urheberkonflikte verhindert.
Mehr als 1.500 Kunden haben durch PriorMart seit 2006 über 6.000 Werke notariell hinterlegen lassen. Die Erfahrungen unserer Kunden sind manchmal erschütternd und immer interessant. Sie schildern die praktischen Hürden bei der Anmeldung und Durchsetzung geistiger Schutzrechte, denen Einzelkämpfer und kleine Unternehmen immer wieder begegnen.
PriorMart hat diesen Blog ins Leben gerufen, um diese Erfahrungen mit Einsteigern und Interessierten zu teilen und um regelmäßig über weitere Neuigkeiten zu den Themen Plagiarismus, Plagiate und Urheberrechtskonflikte zu informieren. Abonnieren Sie unseren RSS-Feed und setzen Sie ein Lesezeichen auf PriorMart.