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Neues Urheberrecht 2008 - Wirksame Waffe gegen Plagiarismus?

Das neue Urheberrecht ist in Kraft getreten. Rechteinhaber können nun direkt beim Internetprovider Anfrage stellen und müssen nicht den Umweg über die Strafanzeige gehen. Das ist vorteilhaft für die Staatsanwälte, welche dadurch erheblich entlastet werden und gut für die Industrien, die durch Raubkopierer geschädigt werden, besonders Musiklabels, Verlage und Medienkonzerne. Diese Überwachen (durch Drittanbieter) verschiedene Tauschbörsen und verfügen daher über zahlreiche IP-Adresse, die auf diesem Wege schnell in identifizierbare Personen gewandelt werden können.

Als Freiberufler oder kleine Agentur verfügt man selten über derartige Einsichten. Deren Werke werden allerdings auch weniger in Tauschbörsen verbreitet sondern eher dreist und simple im WWW kopiert. Wer nun ein Plagiat auf einer fremden Website entdeckt, kann vom Hoster dieser Seite Auskunft verlangen und auf diesem Wege ebenfalls an die Personendaten gelangen.

Spannend bleibt freilich die Beweisfrage. Wenn der Plagiator behauptet, das Werk schon lange vorher selbst geschaffen zu haben, müssen Sie Ihre Urheberschaft erst einmal selbst nachweisen.

Knifflig ist das Verfahren auch, wenn ausländische Hoster oder Websitebetreiber ins Spiel kommen. Inwiefern diese sich den Regelungen des deutschen Urheberrechts unterwerfen, wird sich zeigen.

Grundsätzlich gilt für Abmahngebühren jetzt eine Grenze von 100 EUR pro Fall. Das kann für die Rechteinhaber teuer werden, wenn die Rechtsanwaltsgebühr diesen Betrag übersteigt. Allerdings gilt diese Grenze nur für Urheberrechtsverletzungen, die “nicht in gewerblichem Ausmaß” begangen werden. Was das genau heißt, läßt der Gesetzgeber offen und überlässt es den Entscheidungen der Gerichte. Es ist aber davon auszugehen, dass zumindest in den Bereichen  Design, Werbewirtschaft, Architektur überwiegend gewerbliche Nutzung besteht. Dann gilt die Begrenzung nicht.

Vieles bleibt auch in der neuen Rechtslage offen. Wie erfolgt ein rechtssicherer Urhebernachweis, solange kein öffentliches Register existiert? Wie können Plagiate effizient aufgedeckt werden? Welche Vorsorgemaßnahmen können getroffen werden, um sich selbst vor Plagiaten zu schützen? Und wie werden Wiederholungstäter unter den Plagiatoren behandelt?

Das Thema Plagiarismus und Urheberrechtsverletzungen wird noch immer stark von den Tauschbörsen, Raubkopierern und großen Medienkonzernen beherrscht, dem einzelnen Künstler, der auf Grundlage des Urheberrechts seinen Lebensunterhalt bestreitet, berücksichtigt man wenig. Hier ist Plagiarismus in den Augen vieler noch ein Kavaliersdelikt, wie aktuelle Fälle immer wieder zeigen.

Komplette Flash-Website geklaut

Da staunte der Programmierer der preisgekrönten Website www.bluemamba.de nicht schlecht. Jemand kopierte sein komplettes Flash-Portfolio, dekompilierte offensichtlich die Flash-Dateien und verwandelte sie in einen billigen Abklatsch seiner Website.

Die Plagiatsseite befand sich im Ausland, da malte sich der Programmierer keine großen Chancen auf Gerechtigkeit aus.

Doch anscheinend war gar kein Pessimismus angebracht. Zwei Wochen später war die Plagiatsseite nämlich schon nicht mehr erreichbar.

Mein Fazit:

1. Es gibt Ausland und es gibt Ausland. In vielen anderen Ländern ist die (Urheber)Rechtslage der unsrigen recht ähnlich und die Chancen auf Bereinigung der Plagiate gar nicht so schlecht.

2. Es lohnt sich immer, den Mund aufzumachen. Den Plagiator anschreiben, Blogger informieren, sich beschweren. Plagiatoren sind weder die mutigsten noch die beharrlichsten Menschen des Planeten. Wenn man im Recht ist, sollte man dafür einstehen.

Späte Gerechtigkeit mit Beigeschmack

Wie Heise Online meldet verklagt der Social-Community Gigant Facebook nun seinen deutschen Klon StudiVZ. Das wird auch Zeit, möchte man meinen, schließlich ist das offensichtliche Plagiat nicht erst seit gestern bekannt. Wenn da nicht ein gewisser Beigeschmack wäre. Auch Facebook selbst muss sich nämlich wegen Urheberrechtsverletzungen vor Gericht verantworten. Vielleicht wird dieses Detail in dem Prozess noch eine Rolle spielen. Wenn es denn überhaupt einen Prozess gibt, denn wenn sich große Unternehmen wegen geistiger Eigentumsrechte streiten, geht es entweder ums Prinzip oder um den Aufbau von Verhandlungsdruck für den außergerichtlichen Kompromiss.

In diesem Sinne: I’ll poke you when you gruschel mich.

4 Seiten - ein Webdesign

Manchmal staunt man ja, wie sorglos Leute die Urheberrechte anderer mit Füßen treten. Dann wiederum staunt man aber noch mehr, wenn man erkennt, dass dies folgenlos bleibt. Natürlich kann man in keinem der folgenden Fälle abschließend Straffreiheit bescheinigen, auch nach längeren Fristen kann der Urheber es sich noch anders überlegen. Da der hier geschilderte Fall aber vermutlich andere zur Nachahmung anregen wird, sollte er auf jeden Fall auch einmal kritisch beleuchtet werden.

Bevor Sie weiterlesen, rufen Sie bitte nacheinander die folgenden Seiten auf:

www.facebook.com

www.studiVZ.de

www.schuelerVZ.de

www.feierabend.net

Die erste Seite ist blau, die nächsten beiden rot, die vierte gelb. Das wars dann aber auch schon mit Unterschieden. Alle Seiten haben denselben Aufbau, dieselben Überschriften, dieselben Eingangstexte, lediglich angepasst an die jeweilige Zielgruppe.

Völlig hemmungslos wurde hier ein erfolgreiches Design von anderen übernommen. Das Original finden Sie auf www.facebook.com. Mittlerweile 9,5 Millionen Studenten tummeln sich auf der beliebten Studenten-Community. Facebook erfand auch die beliebte Funktion, mit der Studenten untereinander kennenlernen, das “poking”. Das klingt weniger vordergründig als flirten, ohne gleich bieder zu wirken.

Was in den USA funktioniert, braucht auch Deutschland, dachten sich die Gründer von StudiVZ.de. Identisch bis in kleinste Details wurde die Community nachgebaut und tatsächlich konnte die Mitgliederzahl in Jahresfrist nach eigenen Angaben auf 1 Million gesteigert werden. Aus “poking” wurde “gruscheln” und daraus wiederum eine eingetragene Marke.

Mit SchuelerVZ.de wurde ein ebenfalls optisch und funktional identischer Klon geschaffen, der nunmehr die Schüler in eine Community locken soll.

Seit dem 19.02.07 ist außerdem Feierabend.net online, ein Dienst der Feierabend AG. Auch diese Seite ähnelt in allen Einzelheiten dem großen Original aus Amerika. Zielgruppe sind allerdings die Senioren. Als einziges seniorenspezifisches Feature wurde die Funktion zur Schriftvergrößerung entdeckt, alle anderen Funktionen stimmen genau überein.

Weder die Betreiber von StudiVZ noch der Senioren-Community Feierabend.net zerbrechen sich den Kopf über die Risiken, denen sie sich aussetzen. Dabei haben zumindest letztere durchaus Grund dazu.

Ende der Neunziger Jahre haben 3 Berliner Brüder und 3 weitere Freunde ein Online-Auktionshaus namens alando.de gegründet. Auch hier stand mit eBay ein großes US-Vorbild Pate. Gut 100 Tage später wurde diese Website an eBay verkauft und hieß fortan eBay.de. Ein anderes Auktionshaus versuchte ebenfalls an das offensichtlich erfolgreiche Design der Ideengeber aus Amerika anzuknüpfen - und handelte sich prompt eine Klage von eBay Deutschland ein, wegen Urheberrechtsverletzungen im Webdesign. Und kurioserweise tauchen diese 3 Brüder Jahre später wieder auf - als Investoren bei StudiVZ.

Fazit: Es bleibt abzuwarten, ob sich die Geschichte wiederholt. Traurig ist es allemal, dass die erfolgreichsten deutschen Websites eben nur Plagiate sind. Das eine gute Website Kreativität und intensive Arbeit voraussetzt, ist inzwischen bekannt. Das niemand das Rad neu erfindet ebenso. Sich die gesamte Entwicklungsarbeit aber zu sparen und einfach nachzubauen ist etwas, was man in deutschen Medien nur den Chinesen gern unterstellt. Dabei gibt es bereits hierzulande Plagiatoren genug.

Vor Gericht wegen geklautem Webdesign

Webdesigner W fielen fast die Augen aus dem Kopf, als er die Angebote und Referenzen seiner regionalen Konkurrenz durchstöberte. Ein Anbieter, welcher Homepage-Design schon ab 250 EUR versprach, hatte auf mehreren Referenzen offensichtlich von ihm abgekupfert. Seitenaufbau, Buttons, Navigation, Hintergrund und Gesamterscheinung waren deutlich einem Design nachempfunden, welches W vor einem Jahr für einen Kunden erstellt hat.

W war empört und stellte den Plagiator telefonisch zur Rede. Er erwartete eine gute Erklärung, ein Angebot für eine Entschädigung und auf jeden Fall eine Entschuldigung. Statt dessen behauptete sein Gegenüber, “Plagiarismus ist heutzutage Usus, davor kann man sich nicht schützen” und W solle sich damit abfinden. Außer sich vor Wut drohte W mit seinem Anwalt und erntete nur ein lautes Gelächter, er solle es doch versuchen, beweisen kann er schließlich nichts.

W suchte einen Anwalt auf. Der Anwalt erklärte ihm, dass er lt. Urheberrecht Unterlassung und Entschädigung einklagen kann und dies auch gern für ihn tun wolle. W freute sich. Er druckte für den Anwalt sein Original-Design sowie die entdeckten Plagiat-Desings aus. Der Anwalt reichte Klage ein und argumentierte, dass W das Design bereits vor 1 Jahr online gestellt hat und da die Plagiat-Designs erst innerhalb des letzten Jahres online gestellt wurden, ist es offensichtlich, dass W plagiiert wurde.

Es wurde eine schriftliche Vorverhandlung geführt. Der Anwalt des Plagiators erklärte, sein Mandant hätte keine Kenntnis von den Designs des W gehabt, sondern sei unabhängig von W zu diesem Design gelangt. Er behauptete auch, sein Mandant hätte schon vor 1 1/2 Jahren das Design entworfen. Er habe es damals aber nur zur Kundenwerbung verwendet und erst vor einigen Monaten habe ein Kunde dieses Design bestellt. Deshalb war es vorher nicht online einsehbar aber er hatte sein Design also schon vor W geschaffen.

Die Richterin empfahl, sich zu vergleichen. Weder konnte W die Schuld des Plagiators beweisen, noch konnte dieser seine Unschuld beweisen, da dessen Geschichte natürlich ebenfalls ohne Beweise dargelegt wurde. W’s Anwalt erklärte, dass eine Teilung der Kosten die beste Lösung sei. Also musste W die Hälfte der Gerichtskosten und die Kosten seines Anwaltes begleichen.

Eine Entschädigung erhielt er nicht und sein Konkurrent verwendet auch weiterhin das plagiierte Design für seine Billigangebote. Rückblickend scheint der Plagiator sogar Recht gehabt zu haben, als er empfahl, sich damit abzufinden. Gewonnen hat dagegen W’s Anwalt, welcher sich trotz Erfolglosigkeit über ein Honorar freuen konnte. Recht zu haben genügt eben nicht, man muss es auch beweisen können.