Category Archives: Architekten

Streit um Stuttgart 21

Es sollte der imposanteste Bahnhofsbau Deutschlands werden. Modern und zukunftsweisend. Seit längerem ist auch ein Urheberrechtsstreit an einem Seitenflügel Bestandteil dieses kostenintensiven Projektes.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/2327810

Gemeinde zahlt 30.000 EUR an Architekten wegen Urheberrechtverletzung

Die spanische Stadt Bilbao kommt der eigenmächtige Umbau einer Fußgängerbrücke teuer zu stehen. Der Architekt Santiago Calatrava, nach dem die Brücke benannt ist, war von der Erweiterung der Brücke nicht begeistert und sah seine Rechte als Urheber verletzt. Dies wurde durch ein Gericht bestätigt - der Architekt erhält 30.000 EUR Entschädigung.

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Neues Urheberrecht 2008 - Wirksame Waffe gegen Plagiarismus?

Das neue Urheberrecht ist in Kraft getreten. Rechteinhaber können nun direkt beim Internetprovider Anfrage stellen und müssen nicht den Umweg über die Strafanzeige gehen. Das ist vorteilhaft für die Staatsanwälte, welche dadurch erheblich entlastet werden und gut für die Industrien, die durch Raubkopierer geschädigt werden, besonders Musiklabels, Verlage und Medienkonzerne. Diese Überwachen (durch Drittanbieter) verschiedene Tauschbörsen und verfügen daher über zahlreiche IP-Adresse, die auf diesem Wege schnell in identifizierbare Personen gewandelt werden können.

Als Freiberufler oder kleine Agentur verfügt man selten über derartige Einsichten. Deren Werke werden allerdings auch weniger in Tauschbörsen verbreitet sondern eher dreist und simple im WWW kopiert. Wer nun ein Plagiat auf einer fremden Website entdeckt, kann vom Hoster dieser Seite Auskunft verlangen und auf diesem Wege ebenfalls an die Personendaten gelangen.

Spannend bleibt freilich die Beweisfrage. Wenn der Plagiator behauptet, das Werk schon lange vorher selbst geschaffen zu haben, müssen Sie Ihre Urheberschaft erst einmal selbst nachweisen.

Knifflig ist das Verfahren auch, wenn ausländische Hoster oder Websitebetreiber ins Spiel kommen. Inwiefern diese sich den Regelungen des deutschen Urheberrechts unterwerfen, wird sich zeigen.

Grundsätzlich gilt für Abmahngebühren jetzt eine Grenze von 100 EUR pro Fall. Das kann für die Rechteinhaber teuer werden, wenn die Rechtsanwaltsgebühr diesen Betrag übersteigt. Allerdings gilt diese Grenze nur für Urheberrechtsverletzungen, die “nicht in gewerblichem Ausmaß” begangen werden. Was das genau heißt, läßt der Gesetzgeber offen und überlässt es den Entscheidungen der Gerichte. Es ist aber davon auszugehen, dass zumindest in den Bereichen  Design, Werbewirtschaft, Architektur überwiegend gewerbliche Nutzung besteht. Dann gilt die Begrenzung nicht.

Vieles bleibt auch in der neuen Rechtslage offen. Wie erfolgt ein rechtssicherer Urhebernachweis, solange kein öffentliches Register existiert? Wie können Plagiate effizient aufgedeckt werden? Welche Vorsorgemaßnahmen können getroffen werden, um sich selbst vor Plagiaten zu schützen? Und wie werden Wiederholungstäter unter den Plagiatoren behandelt?

Das Thema Plagiarismus und Urheberrechtsverletzungen wird noch immer stark von den Tauschbörsen, Raubkopierern und großen Medienkonzernen beherrscht, dem einzelnen Künstler, der auf Grundlage des Urheberrechts seinen Lebensunterhalt bestreitet, berücksichtigt man wenig. Hier ist Plagiarismus in den Augen vieler noch ein Kavaliersdelikt, wie aktuelle Fälle immer wieder zeigen.

Architektenpläne unrechtmäßig beim Bauamt eingereicht

Der Mieter eines Mehrfamilienhauses beauftragte Architekt A mit der Entwurfserstellung und Nutzungsänderung des Dachgeschosses für eine Wohnung. Das Einverständnis des Eigentümers lag vor. Er wurde regelmäßig zum Projektstand informiert und er erhielt auch eine Kopie der Entwürfe.

Der Mieter wurde jedoch kurz vor Einreichung des Bauantrages insolvent und Architekt A stellte seine Tätigkeit mit Zustimmung des Mieters ein, da eine Honorarzahlung nicht mehr zu erwarten war.

Der Eigentümer verwendete die Pläne des Architekten A jedoch, um kurze Zeit später den Bauantrag durch einen anderen Architekten einzureichen. Für A bestand eindeutig ein Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Eigentümer und auch auf Unterlassung und Schadensersatz lt. Urheberrecht.

Tatsächlich konnte Architekt A seine Ansprüche aber bislang nicht durchsetzen. Sein Anwalt riet ihm zu einem Vergleich, da im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Beweislage sehr dünn sei. Die Zeugenaussage des insolventen Mieters, der inzwischen ebenfalls mit dem Eigentümer im Clinch lag, würde keine große Aussagekraft entfalten und für die eigenen Datensicherungen könne nicht bewiesen werden, dass sie tatsächlich in der Vergangenheit erstellt wurden. Es war zu befürchten, dass Eigentümer und Architekt B erfolgreich die Urheberansprüche bestreiten können.

Der außergerichtliche Vergleich steht noch aus.

Architekten-Duo trennt sich, Partner nimmt Entwürfe mit

Eine Partnerschaft unter Architekten ist mitunter wie eine Ehe. Erst wenn sie auseinandergeht, lernt man den anderen richtig kennen. So geschehen in einem 2-Mann-Architekturbüro.

Einer der Partner beschloß, sich aus der Partnerschaft zu verabschieden. Gleichzeitig sollte sein Weggang so lukrativ wie möglich sein. Am Wochenende kopierte er sämtliche Entwürfe und Pläne des Duos, natürlich auch die Werke seines Partners. Dann besuchte er das Büro eines gut bekannten Konkurrenten.

Heute ist er wieder Partner aber bei dem Konkurrenten. Alle Werke, die dem Duo früher als Referenz gedient haben, beansprucht nun der Konkurrent für sich. Bei zahlreichen Ausschreibungen findet der verlassene Partner nun seine alten Entwürfe wieder, allerdings mit dem Stempel des Konkurrenten.

Alle rechtlichen Bemühungen haben nur Zeit und Geld gekostet. Der verlassene Partner konnte schlicht nicht beweisen, dass der Konkurrent mit seinen Urheberwerken wirbt. Es wurde zwar anerkannt, dass in der Partnerschaft beide Partner Urheberwerke geschaffen haben. Doch da nicht zugeordnet werden konnte, welchem Partner welche Urheberschaft gehört, konnte auch keiner die Rechte eines Urhebers geltend machen. Den Vorwurf, der Ex-Partner hätte die eigenen Werke gestohlen und dem Wettbewerber zur Verfügung gestellt, darf der verlassene Partner auf Anraten seines Anwalts nicht äußern, die Beweislage ist zu dünn.

Obwohl allen Beteiligten klar ist, dass hier das Urheberrecht grob mißhandelt wurde und dem verlassenen Partner großes Unrecht geschieht, kann dies nicht juristisch geahndet werden. Könnte der verlassene Partner seine Position beweisen, sähe das Recht sogar Haftstrafen für den Ex-Partner vor. Dies ist jedoch nicht der Fall.

So wie andere nach dem Ende eine Ehe steht der verlassene Architekt nun vor einem Scherbenhaufen. In materieller Hinsicht kann er von vorn anfangen. In seinen mitmenschlichen Erfahrungen hat er jedoch gewonnen. Ab sofort achtet er genau darauf, seine Urheberrechte zu sichern, sowohl gegenüber Kunden als auch gegenüber anderen Architekten. Sein neues Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Architekt sieht seinen Entwurf als fertiges Bauwerk - ohne dass ihn jemand gefragt hätte

Architekt A beteiligte sich an einer Ausschreibung und reichte seinen Entwurf ein. Es gewann ein anderer doch wenige Jahre später stellte A fest, dass ein anderes Bauwerk anscheinend nach seinen Plänen gebaut wurde.

A vermutet Plagiarismus. Der ausführende Architekt B verwahrt sich dagegen und behauptet, er hätte von den Plänen des A keine Kenntnis und seine Ideen bereits seit Jahren in der Schublade gehabt. Es steht Wort gegen Wort und keine Partei kann die eigene Position beweisen. Weder Kammer noch Gericht können den Sachverhalt lösen und dem Recht Geltung verschaffen.