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Dossier zum Urheberrecht

Was darf ich kopieren, wie weit reicht das Urheberrecht, wer profitiert vom Urheberrecht, wir funktioniert das Urheberrecht praktisch?

Diese und weitere Fragen beantwortet ein aktuelles Dossier zum Urheberrecht, dass die Bundeszentrale für politische Bildung gemeinsam mit irights.info veröffentlicht hat. Das Dossier kann auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung eingesehen werden und sei wärmstens empfohlen für alle, die privat oder beruflich urheberrechtlich geschützte Werke nutzen oder erstellen.

Tannöd - Plagiat oder kein Plagiat

Wie erfolgreich ein Werk ist, kann man manchmal auch an Art und Häufigkeit der Plagiatsvorwürfe erkennen. Kaum ein erfolgreicher Autor der letzten Jahre blieb verschont. Und nun also Andrea Maria Schenkel.

Nach eigener Aussage hat sich die Autorin vor zwei Jahren selbst mit dem Kläger, dem Journalist und Sachbuchautor Peter Leuschner, in dessen Schloss getroffen, ihm ein Exemplar Ihres Buches geschenkt und sich ansonsten gut unterhalten. Ein Jahr später, “Tannöd” hatte sich inzwischen zum Bestseller entwickelt, reichte Peter Leuschner Klage ein und forderte 500.000 EUR. Der Fall schlug Wellen und führte nicht zuletzt dazu, dass Peter Leuschner selbst als Plagiator beschuldigt wurde.

Pikant ist der Fall, weil der Handlung eine wahre Geschichte zugrunde liegt. Der Vorwurf bezieht sich vorrangig auf einzelne Passagen, von denen Peter Leuschner behauptet, sie wären seinem Sachbuch entnommen und Frau Schenkel erwidert, sie hätte sie in öffentlichen Archiven recherchiert. Da der wahre Hintergrund gut dokumentiert ist, sind die Fakten auch tatsächlich öffentlich verfügbar. Ob Frau Schenkel sich trotz der verfügbaren Vorlagen die Mühe gemacht hat, selbst zu recherchieren, läßt sich im nachhinein nicht mehr feststellen. Genauso wenig kann Herr Leuschner jedoch seine Version beweisen. Die identische Tatsachengrundlage erklärt jede Ähnlichkeit ihm Text.

Das Gericht entschied im Zweifel für die Angeklagte. Ob Herr Leuschner in Berufung geht, ist noch nicht bekannt.

Materiell haben beide Seiten sowohl Vor- als auch Nachteile. Herr Leuschner hat eine enorme Medienaufmerksamkeit erfahren, die sich auf den Verkauf seiner Sachbücher vermutlich positiv ausgewirkt hat. Durch das Urteil, das am 21. Mai 2008 verkündet werden soll, könnten ihm allerdings die Gerichtskosten und auch die Anwaltskosten der Gegenseite auferlegt werden. Frau Schenkels Bekanntheit wurde durch die öffentliche Auseinandersetzung ebenfalls gesteigert, ihr Name ist heute wesentlich mehr Menschen bekannt, als dies ohne den Vorwurf zu erwarten gewesen wäre.

Menschlich haben jedoch beide Parteien verloren. Für Herrn Leuschner hört beim Geld die Freundschaft auf und auch mit dünnen Argumenten ließ er sich von der Aussicht auf 500.000 EUR zu einem Rechtsstreit mit einer Frau verleiten, die er noch 1 Jahr zuvor freundlich in seinem Haus empfangen hat. Frau Schenkel wiederum muss mit der Empfehlung des Gerichts leben, “Leuschner in dem Kriminalroman etwas deutlicher zu würdigen“, da sein Buch wohl “eine wesentliche Vorlage” für die Autorin gewesen ist. In Anbetracht des Plagiats-Vorwurfs, klingt diese Empfehlung wie eine Schuldzuweisung.

Beide Seiten wurden mit Makel beschmutzt, der haften bleibt. Sie zeigen deutlich, warum Plagiatsvorwürfe so unangenehm sind: Es steht Wort gegen Wort, Beweise für die tatsächliche Schöpfungstätigkeit gibt es keine und statt dessen wird Schmutzwäsche gewaschen. Nicht um sonst gelten Urheberrechtsverletzungen unter den deutschen Rechtschutzversicherern als nicht versicherbar. Ihr Ausgang ist nicht kalkulierbar.

Software-Code - kein Tabu für Plagiatoren

Es ist schon ärgerlich, wenn man das Rad neu erfinden muss, weil eine gute bekannte Lösung unter das Urheberrecht fällt. Noch ärgerlicher ist es aber, wenn man eine Lösung entwickelt hat und ein anderer sie ohne Erlaubnis oder Entschädigung für seine Zwecke verwendet. In der Softwareentwicklung kommt erschwerend hinzu, dass es lediglich eines simplen Copy und-Paste bedarf, um guten und urheberrechtlich geschützten Quellcode zu kopieren.

Mit der Verbreitung von Open Source Software und Copyleft-Lizenzen entstand bei vielen Menschen ein “everything ist free”-Eindruck. Doch Software die nichts kostet unterliegt gleichwohl dem Urheberrecht, auch wenn der Urheber dieses für nicht geldliche Forderungen verwendet.

Geschützt ist nicht nur Software selbst sondern auch die Entwürfe und Arbeitsmaterialien. Ausnahme bildet lediglich Software, die “jeder so gemacht hätte”, wobei jeder weit gefasst verstanden werden sollte. Wer sich also ohne Zustimmung des Urhebers an dessen Programm-Code bedient, handelt als Plagiator.

Nicht geschützt sind die Ideen, die einer Software zugrunde liegen. Schutzrechte, wie das One Click Patent von Amazon sind in Deutschland nicht vorgesehen. Wer diese Funktion nutzen möchte, kann sie jederzeit selbst programmieren, nicht jedoch kopieren.

Praktisch ist der Quellcode kommerzieller Software oft nicht einsehbar. Doch auch quelloffene Software darf nicht ohne die Zustimmung des Urhebers (per Lizenz oder individuell) kopiert werden. Als Folge drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, die den Gewinn durch Arbeitsersparnis schnell übersteigen.

Wenn Sie sich vor Software-Plagiatoren schützen möchten, achten Sie auf klare Aussagen bei der Verbreitung Ihrer Software und sichern Sie außerdem Ihre Arbeitsergebnisse und Zwischenstände, damit Sie im Ernstfall Ihre Urheberschaft auch nachweisen können.

Link: http://www.irights.info/index.php?id=31

Website Plagiate aufdecken

Immer wieder ist erleben Webautoren, dass ihre Texte und Website-Inhalte bei den Besuchern so gut ankommen, dass diese gleich in die eigene Website kopiert werden. Wo man bei Angabe der Quelle und kurzem Text noch vom Zitatrecht sprechen kann, ist es ohne die Quellenangabe in jedem Fall ein Plagiat. Dieses muss man weder gut finden noch dulden, doch praktisch ist gar nicht einfach, diese Plagiate zu finden.

Bei Grafiken wird manchmal das Bild direkt vom Server des Urhebers verlinkt. Diese Zugriffe sind leicht herauszufinden und werden auch gern abgemahnt. Das ist bedauerlich denn in der Regel handelt es sich hier um die “harmlosen” Autoren, die teilweise durch die Direktverlinkung sogar extra auf den eigentlichen Urheber hinweisen wollten.

Es gilt: je dreister, desto schwerer herauszufinden. Hat der Plagiator die fremde Grafik auf den eigenen Server kopiert, wird es schon deutlich schwerer, dies zu ermitteln. Wurde die Grafik auch noch bearbeitet, sinken die Chancen ins bodenlose.

Ähnlich ist es bei Textklau. Kopiert ein Plagiator einen Text 1-zu-1, ist er durch die gängige Suchmaschine schnell zu finden. Werden Passagen abgewandelt, Absätze verschoben oder Rechtschreibfehler hinzugefügt/eliminiert, klappt die Suche nur noch selten. Wer zudem die Quelle unter eine 1-zu-1 Kopie setzt und die Kopie über ein Zitat hinausgeht, ist auch bei Textkopien der Dumme weil leicht zu finden. Wer dagegen bewusst alle Spuren verwischt, kommt damit auch meist davon.

Abhilfe schafft der englischsprachige Webservice Copyscape. Dieser Anbieter nimmt die Suche durch Text- und Bildarchive ab und findet innerhalb von Sekunden Plagiate des eigenen Website-Contents, wenn vorhanden. In die Ergebnisse wandern leider auch Suchmaschinen und Verzeichnisse, wenn die Beschreibung sich mit Texten auf der eigenen Website deckt. Doch so manches Mal staunt man, wer sich da am eigenen Content bedient.

Was Copyscape noch aufdeckt sind zufällige Übereinstimmungen, im technischen würde man von Parallelerfindungen sprechen. Nicht jede Übereinstimmung ist ein Plagiat. Hier wird der Schöpfungszeitpunkt und die Gelegenheit zum Contentklau eine maßgebliche Rolle spielen. Da Gelegenheit bei allen im Internet zugänglichen Inhalten naturgemäß vorhanden ist, sollte man als Webautor auf eine solide Dokumentation seines Schaffensprozesses Wert legen. Dieses Thema löst PriorMart, ein Urheberservice, dessen Gründer ich bin. Doch dazu mehr an anderer Stelle.

Facebook auf Plagiarismus gegründet?

Im Allgemeinen scheinen die erfolgreichsten deutschen Startups im Internet amerikanische CopyCats zu sein. Das galt schon bei eBay/Alando und war am Beispiel StudiVZ.de in Reinkultur zu beobachten. Deutschlands erfolgreichste Studenten-Community gleicht der US-amerikanischen Community facebook.com in allem, die Fehlermeldungen stammen sogar aus einem Ordner namens Fakebook.

StudiVZ hat wiederum Nachmacher im eigenen Land gefunden. Unter feierabend.net sollen jetzt Senioren mit dem bei Studenten so erfolgreichen Community-Konzept gefunden werden.

Dass jedoch sogar das “Original” Facebook auf Plagiarismus gegründet sein soll, ist neu. Wie Heise online schreibt, war Facebook-Gründer Mark Zuckerberg 2003 als Programmierer bei einem Projekt namens ConnectU dabei. ConnectU wurde von 3 Ex-Kommilitonen Zuckerbergs 2002 aus der Taufe gehoben, um die damals neue Idee eines Freundes-Netzwerkes für Studenten zu realisieren. Die Drei werfen Zuckerberg vor, Idee, Design und sogar Quellcode ihres Projektes geklaut und für sein eigenes Netzwerk Facebook verwendet zu haben. Facebook startete 3 Monate später und damit vor ConnectU. Die Ex-Kommilitonen beklagen auch, dass Zuckerberg sie während dieser 3 Monate in dem Glauben gelassen habe, er arbeite an deren Projekt mit, während er tatsächlich bereits die eigene Plattform auf den Start vorbereitete.

Neu sind die Vorwürfe nicht. Bereits 2004 reichten die Ex-Kommilitonen Klage ein, die wurde jedoch aus verfahrenstechnischen Gründen eingestellt. Nach einer neuen Klage wurde der 25.7.07 als erster Termin für eine rechtliche Bewertung angesetzt.

Wie so häufig in Urheberstreitfragen wird die Beweislage dünn sein. Macht Zuckerberg geltend, bereits früher wesentliche Konzeptelemente entwickelt zu haben, dürfte dies nicht zu gerichtsicher zu untermauern sein. Die Behauptung der Kläger, Zuckerberg habe Code und Design geklaut, dürfte auf Basis des heutigen Entwicklungsstandes von Facebook jedoch ebenfalls kaum beweisbar sein. Wahrscheinlich ist eine außergerichtliche Einigung. Dies ist schade, denn es dürfte auch die Außenwelt interessieren, wer der wahre Schöpfer einer so erfolgreichen Community wie Facebook ist.

Links:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/92837
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496464,00.html
http://www.chip.de/news/c1_news_28161334.html?tid1=9226&tid2=0

Plagiarismus im Hochschulbetrieb

In einem Artikel aus dem Jahr 2005 fasste Frank Schätzlein die damalige Plagiatsdiskussion sehr übersichtlich zusammen. Die relevanten Quellen und Institute wurden gelistet und Tipps zum effektiven Aufdecken von Plagiaten fehlten ebensowenig. Gleichwohl benannte Herr Schätzlein auch die weiterführende Aufgabe: Nicht nur das Aufdecken sondern das Verhindern von Plagiaten muss Ziel der Aktivitäten sein.

Uns dieser Meinung anschließend, halten wir auch heute noch 3 Maßnahmen für wichtig:

I. Intensive Aufklärung

Obwohl gerade junge Menschen meist eine klare pro- oder contra-Meinung zum Thema Urheberrecht besitzen, sind sie dennoch oft erschreckend schlecht über das Thema informiert. Zahlreiche populäre Irrtümer beherrschen das Meinungsbild und verhindern eine objektive Diskussion über Plagiate. Nicht wenige glauben z.B., dass das OpenSource -Konzept urheberrechtsfrei sein. Tatsächlich erhält OpenSource ausdrücklich die Urheberrechte des Autors und gewährt lediglich Vervielfältigungs- und Verwendungsrechte. Auch werden Plagiate oft in einem Atemzug mit den “Raubkopien” der Musikindustrie genannt. Auch dies ist falsch. Die aktuelle Umbruchssituation des Urheberrechts sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass geistig arbeitende Menschen auch der Früchte ihrer geistigen Arbeit bedürfen, um dieser Arbeit dauerhaft nachgehen zu können. Dies gilt im akademischen Bereich genauso wie im künstlerischen und gewerblichen Segment. Objektive und vorurteilsfreie Aufklärung kann in vielen Fällen bereits vorab Plagiarismus vermeiden.

II. Gesteigerte Entdeckungsgefahr

Plagiate werden oft darauf zurückgeführt, dass es heute so einfach ist, zu plagiieren. Genauso einfach ist es jedoch auch, Plagiate aufzudecken. Für Textplagiate existieren bereits zahlreiche Werkzeuge, die wirkungsvoll und schnell das Internet nach Plagiaten bzw. zugehörigen Originalen durchforsten. Im Grafikbereich werden ähnliche Programme derzeit entwickelt. Alle Beteiligten sind angehalten, die Möglichkeiten zur Aufdeckung von Plagiaten zu nutzen. Wer ein hohes Aufdeckungsrisiko vermutet, wird ebenso wenig plagiieren wie ein Student in einer Prüfung mit einem Spickzettel arbeitet, wenn der Prüfer für sein scharfes Auge bekannt ist.

III. Wirksame Strafen/Abschreckung

Nahtlos schließt sich die Forderung nach wirksamen Strafen an. Hierbei ist keineswegs von drakonischen Strafen wie in der “Raubkopie”-Thematik die Rede. Wirkungsvoll können genauso öffentliche Register und universitätsinterne Maßnahmen sein. Wenn jedoch Plagiate lediglich kleinere Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen, dürfte der Anreiz das Risiko weiterhin überwiegen.

Die Funktion des öffentlichen Bretts erfüllt u.a. dieses Blog. Aus rechtlichen Gründen werden keine Personen genannt, doch können Wiederholungsfälle durch Aufklärung auch in anonymisierter Form vermieden werden. Zur Durchsetzung wirkungsvoller Strafen sind vor allem deutliche Bekenntnisse gegen Plagiate seitens der Institutsleitungen und klare Vorgaben zur Beweisführung in Plagiatsfällen erforderlich. Nur besonders plumpe Plagiate erfolgen aus veröffentlichten Schriften, viele bedienen sich auch auf subtilere Weise an den Werken anderer. Durchdachte Richtlinien können die Beweisführung und die Plagiatsfolgen klar umreißen und durch Abschreckung und Aufklärung zum Nutzen aller Plagiate vermindern.

Rechtsprofessor unter Plagiats-Verdacht

Wenn zwei dasselbe tun, ist es noch lange nicht das gleiche - diese Weisheit aus Kindertagen beschleicht den Leser, wenn er erfährt, welche Güte ein Berliner Professor für ein Vergehen erfährt, das manchem Studenten die Abschlußnote senken würde.

Wie Spiegel Online berichtet, hat Rechtsprofessor Hans-Peter Schwintowski in einem veröffentlichten Werk bei Fachkollegen abgeschrieben, ohne dies als Zitat zu kennzeichnen.

Es gab Stellungnahmen der Hochschulleitung, mehr jedoch nicht. Ob die öffentliche Aufmerksamkeit des Falles nunmehr doch Konsequenzen bewirkt, bleibt abzuwarten.

Spannend ist auch der Wikipedia-Eintrag zu Prof. Schwintowski. Mal ist dort zu lesen, dass der Plagiatsvorwurf entkräftet wurde, dann wieder nicht.

http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,482278,00.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Schwintowski

Ideenklau bei TV-Formaten - Schäden in Millionenhöhe

Für manche beginnt Plagiarismus, wenn der Nachbar den Zaun in derselben Farbe streicht, für andere bedeutet Plagiarismus handfeste wirtschaftliche Schäden.

Besonders betroffen ist die TV-Branche. In kaum einer Branche sind die urheberrechtlichen Belange so komplex wie im Multimilliardengeschäft TV. Jede einzelne Show besteht aus 100en einzelnen Urheberwerken, angefangen von Musik über Texte bis zu Arrangements und Bühnendeko. Kaum einen wird es daher wundern, dass alle großen TV-Sender über eine professionelle Rechtsabteilung verfügen, welche u.a. die Urheberrechte des Senders im Auge behalten.

Schwierig in der Praxis ist aber auch die Tatsache, dass ein mit Einverständnis des Urhebers modifiziertes Urheberwerk ein neues Werk darstellt. Wer z.B. ein innovatives Showkonzept entwickelt und sich dann mit Vertretern eines Senders an den Tisch setzt und dieses Konzept vorstellt, sollte hellhörig werden, wenn es um die Integration von Wünschen des Senders geht. Dadurch würde nämlich der Sender automatisch zu einem Miturheber des neuen Werkes und der frühere Urheber müsste ab sofort die Genehmigung dieses Senders einholen, bevor er das Konzept auch anderen potentiellen Kunden vorschlagen darf.

TV-Formate im Wert von 500 Millionen Euro wurden 2003 innerhalb Europas gehandelt, in diesem Jahr werden es wieder deutlich mehr werden. Der Anreiz zum Plagiarismus ist jedoch groß und ungleiche Machtverhältnisse verstärken diese Gefahr. Dass man verhältnismäßig wenig über die diesbezüglichen Auseinandersetzungen der großen und kleinen TV-Unternehmen erfährt, liegt vor allem daran, dass meist nur außergerichtliche Einigungen möglich sind. Weder ist eine klare Abgrenzung im Gesetz zu finden, noch verfügen die Parteien über akzeptable Urhebernachweise. Zu dem erschweren öffentliche Auseinandersetzungen in einer Branche, die wie keine zweite von persönlichen Beziehungen lebt, in aller Regel das Geschäft.

Von der vermeintlichen Ruhe sollte sich jedoch niemand täuschen lassen. Wer mit TV-Formaten oder anderen Konzepten in der Medienbranche Fuß fassen will, braucht ein geschärftes Auge und juristischen Weitblick, sonst ist das Format womöglich auch ohne den ursprünglichen Rechteinhaber sehr erfolgreich.

Weitere Informationen unter www.frapa.org.

Plagiarismus andersrum: Was tun, wenn man unschuldig ist?

Wenn man mit einem Plagiarismusvorwurf konfrontiert wird, ohne Plagiarismus begangen zu haben, fällt es vielen Menschen schwer, die Ruhe zu bewahren. Sehr emotional reagieren die meisten auf solche Angriffe auf die persönliche Integrität. Erst kommt der Versuch, die Lächerlichkeit des Vorwurfs zu offenbaren, dann folgt der (Gegen)angriff auf die Person des vermeintlichen Opfers. Und oft genug hilft das alles nichts. Künstler und Urheber reagieren auf Plagiarismusvorwürfe zwar häufig wie auf einen Mordvorwurf an der eigenen Frau, stehen aber praktisch so schutzlos da, dass man es durchaus als fahrlässig bezeichnen kann.

Beispiel 1: Ein älterer Schriftsteller bekommt pro Woche 3-4 Skripte von Jungautoren mit der Bitte um eine Einschätzung zugesandt. In einem dieser Skripte findet er eine Handlung, die dem aktuellen Werk des Schriftstellers sehr ähnlich ist. Die Umsetzung ist zwar schlecht aber die Idee erinnert eindeutig an das Buch, an dem er gerade schreibt. Was soll er nun tun? Wenn sein Buch fertiggestellt und veröffentlicht wurde, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Jungautor mit einem Plagiarismusvorwurf an die Öffentlichkeit geht. Der Schriftsteller könnte nicht einmal seine Unschuld beweisen, denn er hat ja tatsächlich das Werk des Jungautors bekommen und erst später sein Buch fertiggestellt.

Die gesamten Ideensammlungen, die Autoren zu Haus in der Schublade aufbewahren, sind durch solche Vorfälle gefährdet. Für nicht eine einzige dort gelistete Idee kann der Schriftsteller beweisen, wann er sie hatte. Hat ein anderer später eine ähnliche Idee und konfrontiert ihn damit, ist die eigene Idee für den Schriftsteller gestorben. Es sei denn, er will mit einem nicht widerlegbaren Plagiarismusvorwurf leben.

Beispiel 2: Auch (Web)designer und Architekten sammeln Ideen und Designschnipsel, die auf den Einsatz in kommenden Aufträge warten. Auch diese Menschen leben in dem konstanten Risiko, dass ein anderer erfolgreich die Urheberschaft an den eigenen Werken beansprucht, mit allen Nachteilen für den Betroffenen. Oft genug gehen die Betroffenen bei ihren alten Ideen- und Schnipselsammlungen davon aus, dass das Urheberrecht auf ihrer Seite ist. Es wird schlicht ausgeblendet, dass im Zeitablauf auch andere Designer und Architekten ähnliche Ideen haben können und im Falle einer Veröffentlichung sogar Urheberrechte daran geltend machen können. Die Betroffenen hingegen haben keinerlei Beweise, dass sie ihre Werke schon früher geschaffen haben, sie haben lediglich das Nachsehen.

Beispiel 3: Sogar Programmierer können entsprechend in die Röhre gucken. Software-Code unterliegt dem Urheberrecht. Wer seine eigenen Lösungen nicht zeitsicher dokumentiert, muss sich u.U. deshalb einmal mit Anwälten auseinandersetzen. Denn auch hier kann durchaus ein Dritter Rechte geltend machen, die bei adäquater Beweissicherung eigentlich dem angeblichen Plagiator zustehen würden. Sollte eines Tages die Patentierbarkeit von Software bestätigt werden, steigt das Risiko noch weiter.

In allen drei Fällen droht den Betroffenen erheblicher wirtschaftlicher und moralischer Schaden. Und in allen Fällen ist es die selbstverschuldete Beweisarmut, die den Betroffenen so gefährdet. Was hindert den Schriftsteller eigentlich daran, regelmäßig seine unveröffentlichten Werke zu sichern? Warum hinterlegt der Designer nicht in regelmäßigen Abständen seine Ideen und warum sichert der Programmierer seinen Code nicht zeitnah bei einer beglaubigenden Instanz? Die Kosten hindern ihn kaum, entsprechende Dienste sind schon für unter 10 EUR pro Monat zu haben. Der Aufwand solcher Sicherungssysteme ist ebenfalls erheblich geschrumpft. Bei dem notariellen Hinterlegungsservice PriorMart genügt ein einfacher Dateiupload, um eine Hinterlegung bei einem Notar durchzuführen.

Fazit: Wer in Zukunft von einem unberechtigten Plagiarismusvorwurf betroffen ist und keine belastbaren Beweise seiner Unschuld vorlegen kann, ist entweder grob fahrlässig oder schuldig.

4 Seiten - ein Webdesign

Manchmal staunt man ja, wie sorglos Leute die Urheberrechte anderer mit Füßen treten. Dann wiederum staunt man aber noch mehr, wenn man erkennt, dass dies folgenlos bleibt. Natürlich kann man in keinem der folgenden Fälle abschließend Straffreiheit bescheinigen, auch nach längeren Fristen kann der Urheber es sich noch anders überlegen. Da der hier geschilderte Fall aber vermutlich andere zur Nachahmung anregen wird, sollte er auf jeden Fall auch einmal kritisch beleuchtet werden.

Bevor Sie weiterlesen, rufen Sie bitte nacheinander die folgenden Seiten auf:

www.facebook.com

www.studiVZ.de

www.schuelerVZ.de

www.feierabend.net

Die erste Seite ist blau, die nächsten beiden rot, die vierte gelb. Das wars dann aber auch schon mit Unterschieden. Alle Seiten haben denselben Aufbau, dieselben Überschriften, dieselben Eingangstexte, lediglich angepasst an die jeweilige Zielgruppe.

Völlig hemmungslos wurde hier ein erfolgreiches Design von anderen übernommen. Das Original finden Sie auf www.facebook.com. Mittlerweile 9,5 Millionen Studenten tummeln sich auf der beliebten Studenten-Community. Facebook erfand auch die beliebte Funktion, mit der Studenten untereinander kennenlernen, das “poking”. Das klingt weniger vordergründig als flirten, ohne gleich bieder zu wirken.

Was in den USA funktioniert, braucht auch Deutschland, dachten sich die Gründer von StudiVZ.de. Identisch bis in kleinste Details wurde die Community nachgebaut und tatsächlich konnte die Mitgliederzahl in Jahresfrist nach eigenen Angaben auf 1 Million gesteigert werden. Aus “poking” wurde “gruscheln” und daraus wiederum eine eingetragene Marke.

Mit SchuelerVZ.de wurde ein ebenfalls optisch und funktional identischer Klon geschaffen, der nunmehr die Schüler in eine Community locken soll.

Seit dem 19.02.07 ist außerdem Feierabend.net online, ein Dienst der Feierabend AG. Auch diese Seite ähnelt in allen Einzelheiten dem großen Original aus Amerika. Zielgruppe sind allerdings die Senioren. Als einziges seniorenspezifisches Feature wurde die Funktion zur Schriftvergrößerung entdeckt, alle anderen Funktionen stimmen genau überein.

Weder die Betreiber von StudiVZ noch der Senioren-Community Feierabend.net zerbrechen sich den Kopf über die Risiken, denen sie sich aussetzen. Dabei haben zumindest letztere durchaus Grund dazu.

Ende der Neunziger Jahre haben 3 Berliner Brüder und 3 weitere Freunde ein Online-Auktionshaus namens alando.de gegründet. Auch hier stand mit eBay ein großes US-Vorbild Pate. Gut 100 Tage später wurde diese Website an eBay verkauft und hieß fortan eBay.de. Ein anderes Auktionshaus versuchte ebenfalls an das offensichtlich erfolgreiche Design der Ideengeber aus Amerika anzuknüpfen - und handelte sich prompt eine Klage von eBay Deutschland ein, wegen Urheberrechtsverletzungen im Webdesign. Und kurioserweise tauchen diese 3 Brüder Jahre später wieder auf - als Investoren bei StudiVZ.

Fazit: Es bleibt abzuwarten, ob sich die Geschichte wiederholt. Traurig ist es allemal, dass die erfolgreichsten deutschen Websites eben nur Plagiate sind. Das eine gute Website Kreativität und intensive Arbeit voraussetzt, ist inzwischen bekannt. Das niemand das Rad neu erfindet ebenso. Sich die gesamte Entwicklungsarbeit aber zu sparen und einfach nachzubauen ist etwas, was man in deutschen Medien nur den Chinesen gern unterstellt. Dabei gibt es bereits hierzulande Plagiatoren genug.