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Plagaware - damit Website-Plagiatoren keine Chance haben

Immer wieder erleben Webdesigner, dass Ihr Design geklaut oder Texte unrechtmäßig verwendet werden. Der Dienst PlagAware.de schafft Abhilfe.

Automatisch scannt Plagaware das Internet und findet Kopien, auch wenn diese nur Teile oder Auszüge betreffen. Wenn also jemand Ihren Text so gut findet, dass er ihn ohne Ihre Erlaubnis auf seiner eigenen Seite verwendet, so gibt Plagaware Ihnen Bescheid und Sie können gegen den Plagiator vorgehen. Ob per Email oder Anwalt hängt dann von Ihnen, dem Plagiator und der Schwere des Falles ab.

Sogar ein kostenloser Tarif wird angeboten, Websitebetreiber können es also einfach mal ausprobieren.

Damit man im Plagiatsfall nicht zahnlos dasteht, sollte man allerdings auch nicht vergessen, frühzeitig Beweise zu sichern. Eine Website ist schnell geändert und der Zeitpunkt, an dem Sie einen Text oder ein Design  geschaffen haben, wird ebenfalls eine Rolle bei der Durchsetzung Ihrer Urheberrechte spielen.

Mein Tipp: Hinterlegung beim Notar - schnell und günstig mit PriorMart

(Ich bin Vorstand der PriorMart AG.  Deshalb kann ich an dieser Stelle verraten, wo es 10-EURO-Gutscheine für PriorMart gibt. Klicken Sie hier.)

Deutschland - das Land der geklauten Ideen

So titelt der Spiegel in einem aktuellen Artikel. Vorgestellt werden Welterfindungen, die zwar in Deutschland erfunden wurden aber erst in Japan oder den USA zu Milliardengeschäften gemacht wurden.

Fehlt uns Deutschen etwa der Geschäftssinn? Oder scheuen wir das Risiko mehr als andere?

Neues Urheberrecht 2008 - Wirksame Waffe gegen Plagiarismus?

Das neue Urheberrecht ist in Kraft getreten. Rechteinhaber können nun direkt beim Internetprovider Anfrage stellen und müssen nicht den Umweg über die Strafanzeige gehen. Das ist vorteilhaft für die Staatsanwälte, welche dadurch erheblich entlastet werden und gut für die Industrien, die durch Raubkopierer geschädigt werden, besonders Musiklabels, Verlage und Medienkonzerne. Diese Überwachen (durch Drittanbieter) verschiedene Tauschbörsen und verfügen daher über zahlreiche IP-Adresse, die auf diesem Wege schnell in identifizierbare Personen gewandelt werden können.

Als Freiberufler oder kleine Agentur verfügt man selten über derartige Einsichten. Deren Werke werden allerdings auch weniger in Tauschbörsen verbreitet sondern eher dreist und simple im WWW kopiert. Wer nun ein Plagiat auf einer fremden Website entdeckt, kann vom Hoster dieser Seite Auskunft verlangen und auf diesem Wege ebenfalls an die Personendaten gelangen.

Spannend bleibt freilich die Beweisfrage. Wenn der Plagiator behauptet, das Werk schon lange vorher selbst geschaffen zu haben, müssen Sie Ihre Urheberschaft erst einmal selbst nachweisen.

Knifflig ist das Verfahren auch, wenn ausländische Hoster oder Websitebetreiber ins Spiel kommen. Inwiefern diese sich den Regelungen des deutschen Urheberrechts unterwerfen, wird sich zeigen.

Grundsätzlich gilt für Abmahngebühren jetzt eine Grenze von 100 EUR pro Fall. Das kann für die Rechteinhaber teuer werden, wenn die Rechtsanwaltsgebühr diesen Betrag übersteigt. Allerdings gilt diese Grenze nur für Urheberrechtsverletzungen, die “nicht in gewerblichem Ausmaß” begangen werden. Was das genau heißt, läßt der Gesetzgeber offen und überlässt es den Entscheidungen der Gerichte. Es ist aber davon auszugehen, dass zumindest in den Bereichen  Design, Werbewirtschaft, Architektur überwiegend gewerbliche Nutzung besteht. Dann gilt die Begrenzung nicht.

Vieles bleibt auch in der neuen Rechtslage offen. Wie erfolgt ein rechtssicherer Urhebernachweis, solange kein öffentliches Register existiert? Wie können Plagiate effizient aufgedeckt werden? Welche Vorsorgemaßnahmen können getroffen werden, um sich selbst vor Plagiaten zu schützen? Und wie werden Wiederholungstäter unter den Plagiatoren behandelt?

Das Thema Plagiarismus und Urheberrechtsverletzungen wird noch immer stark von den Tauschbörsen, Raubkopierern und großen Medienkonzernen beherrscht, dem einzelnen Künstler, der auf Grundlage des Urheberrechts seinen Lebensunterhalt bestreitet, berücksichtigt man wenig. Hier ist Plagiarismus in den Augen vieler noch ein Kavaliersdelikt, wie aktuelle Fälle immer wieder zeigen.

Auch Open-Source durch das Urheberrecht geschützt

Das kostet nichts, das nehme ich als geschenkt und mache damit was ich will… dachte sich ein US-Unternehmen und verwendete eine Open-Source-Software zur Steuerung von Modelleisenbahnen für sein eigenes (kostenpflichtiges) Produkt. Dies behauptet einer der Entwickler der Open-Source-Software. Bemerkt wurde dieser Plagiatsfall dadurch, dass der kommerzielle Hersteller auch noch Patente anmeldete und mit diesen die Open-Source-Entwickler angriff. Die wehrten sich.

Ein kalifornisches Gericht war zunächst ebenfalls der Meinung, dass eine sogenannte “freie” Lizenz, wie es die Open-Source-Lizenz ist, spätere Urheberrechtsansprüche ausschließt, dass die Urheber sozusagen auf ihr Recht verzichtet hätten. Dies widerspricht natürlich den Intentionen der Open-Source-Szene. Genau genommen ist es das Urheberrecht, was die Einführung und Durchsetzung von Open-Source-Lizenzen überhaupt ermöglicht.

Ein Bundesgericht in Washington hat dies verstanden und in einer Feststellungsklage bestätigt, dass Open-Source-Lizenzen sehr wohl durch das Urheberrecht gestützt werden. Ein Verstoß gegen die Lizenz, z.B. durch die Verwendung des Codes in kommerziellen Softwarepaketen, kommt dann einer Urheberrechtsverletzung gleich, was dem Urheber ungleich bessere rechtliche Möglichkeiten einräumt als das reguläre Vertragsrecht.

Die Open-Source-Gemeinde wertet dieses Urteil denn auch zu Recht als Stärkung ihrer Position. Und jeder, der mit dem Firefox-Browser surft, kann sich darüber freuen.

PS. Auch wenn Sie diese Zeilen mit dem Internet Explorer lesen, ist die Open-Source-Software für Sie ein Glück. Denn (natürlich) läuft dieser Blog auf einem Linux-Server und Linux kann man sogar ohne Augenzwinkern als die “Mutter aller Open-Source-Software” bezeichnen.

Quelle: Heise.de

Die zehn Mythen über das Urheberrecht

In kaum einem anderen Rechtsgebiet sind Mythen und Irrtümer so verbreitet wie im Urheberrecht. Das kostenlose ePaper “10 Mythen über das Urheberrecht”, herausgegeben von RA Björn Gottschalkson, RA Jens O. Brelle (Art-Lawyer.de) und Peter Schilling (PriorMart AG), greift die 10 populärsten Mythen auf und gibt anschauliche Erklärungen. Das vier Seiten starke PDF kann hier heruntergeladen werden:

http://www.priormart.com/pdf/10_Mythen_ueber_das_Urheberrecht.pdf (4 Seiten, 115 KB)

Wenn Sie stärker in die Materie einsteigen möchten, empfehle ich das ebenfalls kostenlose eBook “Urheberrecht im Alltag”. Dieses 400 Seiten starke Werk wurde vom irights.info e.V. im Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung entwickelt und beantwortet zahlreiche Fragen zum Urheberrecht, die sich im Alltag stellen. Hier kann das eBook herunterladen werden:

http://www.bpb.de/files/0GKFWO.pdf (400 Seiten, 15 MB)

Deine Stimme für irights.info

Wenn Sie auf diesem Blog gelandet sind, interessieren Sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit für Urheberrecht und Plagiatsgefahren. irights.info ist die nach meiner Meinung bestgeführte Info-Seite, die sich mit dem Thema Urheberrecht auseinandersetzt. Nicht zuletzt durch praxisnahe Anleitungen und Downloads trägt irights dazu bei, dass das komplexe Recht den Anwendern und Nutzern verständlich wird.

Deshalb ist Ihre Stimme bei der Wahl der besten Info-Website 2008 bei irights.info gut aufgehoben. Hier erfahren Sie mehr. Übrigens unterstützen Sie mit Ihrer Wahl irights. info nicht nur moralisch sondern im Falle eines Gewinns auch finanziell.

> irights.info

Tag des geistigen Eigentums 2008

Zum achten Male wird am 26.4. der Tag des geistigen Eigentums begangen. Der Ursprung dieses Welttages geht auf eine Angeregung der UNESCO zurück. Die WIPO (World Intellectual Property Organization), ebenfalls eine UN-Organisation, deklarierte im Jahr 2000 erstmalig den World Intellectual Property Day. Seit 2006 veranstaltet der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) zu diesem Anlass einen Empfang für Vertreter aus Politik und Wirtschaft.

Da der Tag des geistigen Eigentums von industrienahen Organisationen bzw. der Industrie selbst initiiert wird, gelingt es leider nicht, eine weit verbreitete Akzeptanz unter den Urhebern und Kreativen zu erlangen. Statt dessen dient er oft zum Anlass, die gegensätzlichen Interessen der Industrie und der Urheber zu thematisieren.

Das ist bedauerlich, denn auch für den Urheber ist der wirkungsvolle Schutz des geistigen Eigentums eine Muss-Bedingung. Sogar eine kostenfreie Verbreitung nach den Creative Commons könnte ohne Urheberrechte nicht sinnvoll ausgestaltet werden. Für Designer, Musiker, Architekten wäre die Bestreitung des Lebensunterhalts praktisch nicht mehr möglich, wenn die geschaffenen geistigen Werte keinerlei Schutz unterliegen.

Ich würde es begrüßen, wenn dieser Tag stärker von Verbänden der privaten, freiberuflichen oder kleingewerblichen Urheber unterstützt würde, speziell von Designerverbänden, Schriftstellervereinigungen, Architektenkammern und den Organisationen der Werbebranche. Diese Vielfalt könnte dem Tag zu einer verträglicheren Wahrnehmung verhelfen und damit seinem eigentlichen Ziel näher bringen. Denn im Kern soll der Tag des geistigen Eigentums auf die Notwendigkeit des Schutzes aufmerksam machen, unabhängig davon ob dieser Schutz einem privaten Autor oder einem Medienkonzern zugute kommt.

Eine Sonderaktion zum Welttag stiftet PriorMart.com: Wer am Tag des geistigen Eigentums, also am 26.4.08, bei www.PriorMart.com eine notarielle Hinterlegung beauftragt, erhält eine weitere Hinterlegung gratis dazu. Das Angebot gilt nur an diesem Tag. Zugreifen, denn ohne Beweise ist auch das stärkste Recht ein zahnloser Tiger.

Urheberschutz für Ideen - eine Entscheidung für das US-Copyright steht bevor

Die Harry Potter Autorin J.K. Rowling verklagt Vander Ark, den Autor des “Harry-Potter-Lexicon”. Dieses Nachschlagewerk ist in den letzten 7 Jahren auf einer Fanseite entstanden, die sogar einst von J.K. Rowling mit dem Fan-Award ausgezeichnet wurde. Es enthält alle Figuren und Elemente, die in der Zauberwelt auftauchen und erklärt diese anschaulich.

Dieses Lexikon soll nun als Printversion erscheinen. J.K. Rowling sieht darin eine Verletzung ihres Copyrights und klagt vor einem New Yorker Gericht.

Bedeutsam wird dieser Prozess dadurch, dass es um nicht weniger als die Schutzfähigkeit einer Idee geht. Nach Verlagsansicht stellt das Lexikon lediglich ein Begleitwerk dar und verletzt keineswegs das Copyright. Auch exzessive Zitate fehlen vermutlich in dem Lexikon, dessen Wert gerade in der anschaulichen und verständlichen Erklärung der komplexen Thematik besteht. Es bleibt deshalb nur die hinter dem Harry-Potter-Lexikon stehende Idee, welche zweifelsohne von der weltberühmten Autorin stammt. Ob diese jedoch durch das Copyright geschützt wird, muss nun ein Gericht entscheiden.

Links:
http://www.intern.de/news/neue–meldungen/–200804153619.html
http://www.gulli.com/news/diebstahl-bei-harry-potter-j-k-2008-04-15/

Plagiarismus 2.0 auf der Re:publica 2008

Dank einer freundlichen Einladung hatte ich auf der diesjährigen Re:publica Gelegenheit, einen Workshop zum Thema Plagiarismus 2.0 einzuleiten. Das Interesse war trotz des späten Termins hoch und unser Saal gut gefüllt. Mir fehlt zwar der Vergleich zu Vorjahren, doch ich hatte den Eindruck, dass das Interesse an Plagiarismus (und deren Vermeidung) unter Bloggern zunimmt. Besonders diejenigen, die besonderen Wert auf die Qualität ihrer Artikel legen, fühlen sich betrogen, wenn der eigene Artikel unter fremdem Namen erscheint.

Intensiv wurde über das Plagiarismusproblem im Hochschulbetrieb diskutiert. Hier werden die Wurzeln gesät für den späteren Umgang mit dem geistigen Eigentum anderer. Es wurde berichtet, dass allein in einem ein Kurs 4 Plagiatoren überführt wurden, deren Strafe jedoch lediglich darin bestand, ein neues Thema zu bearbeiten. Auch komplette Diplomarbeiten wurden bereits kopiert und eingereicht.

Der Grund für den universitären Ideenklau ist zuerst Faulheit („Warum soll ich mir zu einem Thema etwas ausdenken, dass schon 20 Leute vor mir beackert haben?“). Ebenso wichtig scheint jedoch das wahrgenommene Bagatelldelikt. Wenn Plagiate keine Folgen haben, kann auch kaum vermittelt werden, dass sie falsch sind. Und zu guter Letzt schleicht sich auch die Gewohnheit ein. Wenn man 6 Semester gut damit fährt, die Hausarbeiten zusammenzukopieren, hört man bei der Diplomarbeit nicht auf.

Als wirksam wurden ausschließlich soziale Maßnahmen benannt. In Bereichen, in denen Plagiate öffentlich gemacht wurden und die Plagiatoren z.B. ein Semester zurückgestuft wurden, konnten tatsächlich Einsichten erzeugt und ein Rückgang der (entdeckten) Plagiatsfälle verzeichnet werden.

Um sich selbst vor Plagiaten zu schützen, greifen einige Blogger verstärkt auf eine rasche Veröffentlichung zurück. Durch die Veröffentlichung wird der Schöpfungszeitpunkt gespeichert und Plagiatoren haben es schwerer, sich selbst als Autor zu inszenieren. Als Medium nutzt man - wen wunderts – den Blog.

Ratgeber Text-Plagiat kostenlos zum Download

Wo beginnt das Plagiat, wo endet die Inspiration? U.a. dieser Frage widmet sich Dr. Rainer Hastedt, Ghostwriter und Autor des frei verfügbaren “Ratgeber Text-Plagiat“. In dem 110 Seiten starken Werk erörtert Dr. Hastedt an zwei Plagiatsfällen die Risiken einer engeren oder sogar mißbräuchlichen Anwendung des Plagiatsvorwurfs. Gleichzeitig skizziert er auch für Laien verständlich das konkrete Ausmaß des Urheberrechts in Bezug auf Textwerke und Datenbanken. Eine umfangreiche Liste mit Spezialfällen, die sowohl Websites als auch wissenschaftliche Abhandlungen, Kochrezepte, Werbung und Nachrichtentexte umfassen, runden die Betrachtung ab.

Das kostenlose eBook informiert umfassend und gibt interessante Denkanstöße zum angemessenen Umgang mit dem Vorwurf des Plagiats.