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Die Ideologie der Copyright-Debatte

Netzwertig.com, ein äußerst lesenswerter Blog, befasst sich mit einem symptomatischen Artikel der Copyright-Debatte. Stück für Stück werden die Argumente beleuchtet und auf ihren Realitätsgehalt geprüft. Das Ergebnis: Die Debatte ist seicht, ideologisch eingefärbt und in weiten Teilen realitätsfern. Und zwar auf beiden Seiten.

US-Wissenschaftler fordern die Abschaffung “geistigen Eigentums”

Die Krise nutzen wollen die US-Ökonomen Michele Boldrin und David Levine zur Abschaffung der Rechte an immateriellen Gütern, auch bekannt als “geistiges Eigentum”. Warum? Die Abschaffung würde eine Innovationswelle auslösen, die der Schlüssel zur Wiederbelebung der Wirtschaft sein kann.

Wir sind da einen Schritt weiter und fordern auch die Abschaffung der Rechte an materiellen Gütern. Warum? Die darauf folgende Umverteilung würde Milliarden Menschen aus der Armut holen, deren Konsum wiederum die Wirtschaft ankurbelt.

D.h., natürlich gäbe es gar keinen Konsum mehr, zumindest keinen entgeltlichen. Denn wie soll man etwas verkaufen, woran man gar kein Eigentum hat? Man kann es nicht einmal mehr verschenken. Die Dinge wären vogelfrei, jeder nimmt sich was er braucht (oder glaubt, zu brauchen).

Auf eine Wirtschaft, die sich erst erholen muss, können wir in der neuen Welt ohne Eigentum verzichten. Ob das die US-Ökonomen auch so sehen? Schließlich wäre ihr Arbeitsplatz dann ebenfalls überflüssig ;-)

Heise.de

Mehr Service: Rechtssichere Schutzprüfung für Urheberwerke

Um das geistige Eigentum kreativer Menschen noch stärker zu schützen, bietet die
PriorMart AG, Anbieter notarieller Hinterlegungen Online, einen weiteren Service an. Ab sofort können Musiker, Autoren, Künstler, Werbeprofis, Erfinder und weitere Kreative vorab juristisch prüfen lassen, ob und in welchem Umfang ein Werk durch das Urheberrecht geschützt wird.

Das Urheberrecht ist ein sogenanntes ungeprüftes Schutzrecht. Ob die Art und Schöpfungshöhe eines Werkes tatsächlich für den Schutz durch das Urheberrecht ausreicht, wird bislang erst in Konfliktfällen durch Gutachter und Gerichte beantwortet. Diese Lösung ist sehr teuer, denn im Falle einer negativen Beurteilung sind oft noch zusätzliche Kosten entstanden, z.B. Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Verdienstausfall.

Eine zentrale öffentliche Prüfungsinstanz, wie z.B. das Patentamt, existiert im Urheberrecht nicht. Urheber wissen deshalb nicht sicher, ob ihr Werk auch tatsächlich geschützt ist.

Bei www.PriorMart.com/de können Kreative vorab von einem erfahrenen Juristen prüfen lassen, ob ein Werk durch das Urheberrecht geschützt wird und wie weit dieser Schutz reicht.

Empfohlen wird diese Prüfung bei Werken, über deren Schutzfähigkeit die Gerichte uneinheitlich entscheiden, z.B. bei Pitches, Konzepten, Vorlagen, Logos, Websites. Doch auch für klassische Urheberwerke wie Text-, Musik-, Grafik- oder Filmwerke schafft eine Urheberschutzprüfung zusätzliche Rechtssicherheit.

Zur Einführung erhalten Urheber eine 10,00 EUR Gutschrift auf die notarielle Hinterlegung eines Werkes, wenn sie dieses Werk vorab prüfen lassen. Gültig bis zum 31.3.2009.

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Die PriorMart AG ist Betreiber des Plagiarismus-Blogs.

Agenturen und der Ideenklau - es nimmt kein Ende

Über den Verfall der Ausschreibungskultur schreibt Blogger Tim Ringel. Immer häufiger müssen Agenturen erleben, wie aufwendig vorbereitete Konzepte beim Pitch zwar nicht gewinnen aber dann doch mit günstigeren Anbietern umgesetzt werden. Dass sich die Ausschreiber mit diesem Verhalten ins eigene Bein säbeln, scheint dort nicht klar zu sein. Schließlich kann keine Agentur nur von verlorenen Pitches leben. Die kreativen Agenturen gehen pleite und zum Schluß bleiben dann die günstigeren Wettbewerber übrig. Oder die kreativen Agenturen machen beim Pitch einfach nicht mehr mit. Oder das Wettbewerbsrecht wird endlich einmal richtig durchleuchtet und den ideenklaufreudigen Kunden die Freude ausgetrieben. Möglich wäre das.

Urhebernachweise bei Computerspielen immer wichtiger

Ein aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf beschäftigt sich mit der zunehmenden Bedeutung von Urhebernachweisen, konkret in der Computerspiel-Branche. Das OLG kam zu den Ergebnissen:

“1. Der Urheber einer Software kann Schadensersatz an sich selbst nur geltend machen, wenn er beweisen kann, dass er alleiniger Urheber ist oder ihm die Nutzungsrechte aller Miturheber übertragen worden sind.

2. Ob eine Urheberrechtsverletzung an einer Software vorliegt, kann aufgrund der Komplexität der Materie auch durch Indizien nachgewiesen werden.”

Ohne Urhebernachweise wird es also schwer, die eigenen Urhebernachweise durchzusetzen. Zwar schreibt das Urheberrecht keine Registrierung vor sondern sichert automatischen Schutz zu, doch in der Praxis ist ein entsprechender Nachweis durchaus erforderlich. Im vorliegenden Fall verstand man ein Kürzel des Klägers im Programmcode als Indiz für eine vorliegende Urheberschaft, ein stärkerer Nachweis hätte die Position des Klägers gestärkt.

Bedeutsam ist jedoch auch die exakte Protokollierung der Aktivitäten von Miturhebern und die vertragliche Regelung zu evt. Rechteübertragungen. Können Mit- oder Alleinurheberschaften nicht überzeugend nachgewiesen werden, droht ebenfalls eine Einschränkung der Geltendmachung der eigenen Urheberrechte.

Wie heisst es so schön: Recht zu haben reicht nicht, man muss es auch bewseisen können.

25.000 Autoren befragt - Was bringt das Urheberrecht?

Irights.info veröffentlichte ein Interview mit Martin Kretschmer, Professor am Center for Intellectual Property Policy and Management der Universität Bournemouth. Prof. Kretschmer befragte 25.000 Autoren danach, wie und auf welche Weise sie ihr Geld verdienen. Schriftsteller in Deutschland verdienen demnach im Durchschnitt 12.000 EUR pro Jahr, in Großbritannien sind es 50% mehr. 80% der befragten Autoren können derzeit nicht von ihrer Arbeit leben und haben nebenbei einen oder mehrere Jobs zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts.

Grund für diese prekäre Lage ist nicht ein zu schwaches Urheberrecht sondern die Verteilung von Marktmacht. Einzelnen Autoren steht in der Regel kein Instrumentarium zur Verfügung, um sich gegen Vertragsvorschläge von Verlagen, Labels oder Produzenten durchzusetzen. Die Folge ist, dass diese Verträge die weitgehende Übertragung von Verwertungsrechten vom Urheber auf den Verwerter festlegen. Durch stärkere Urheberrechte profitiert danach nicht mehr der Urheber sondern der Verwerter. Auch von einer Verlängerung der Schutzrechte, wie derzeit diskutiert, wird die finanzielle Lage der Urheber praktisch nicht verbessern, glaubt Prof. Kretschmer.

Gegenfrage: Würde ein schwaches Urheberrecht helfen? Wohl kaum. Schwächere Urheberrechte würden die Verwertungschancen der Industrie schmälern und es wäre damit zu rechnen, dass dieser Rückgang zu einem erheblichen Teil an die Urheber durchgereicht würde.

Es scheint, als wäre der “Sündenbock” Urheberrecht sowohl von der Industrie als auch von Urheberseite zu Unrecht thematisiert worden. Die Vertragsgestaltung und die ungleichmäßige Ausübung von Marktmacht sind Grund für “arme Künstler”. Und hier schafft das Leben bereits Fakten, während in der Theorie noch diskutiert wird.

Viele Musiker verzichten einfach komplett auf die Unterstützung der Musikindustrie. Sie vermarkten sich selbst, organisieren eigene Tourneen und verkaufen Songs und Merchandizing selbst und online. Auch unter Autoren wird der Verzicht auf die Leistung von Verlagen zunehmen, denn sowohl Distributions- als auch Vermarktungsmöglichkeiten stehen heute jedem Einzelnen in viel stärkerem Maße zur Verfügung, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war.

Wenn keine Abtretung der Rechte erfolgt, kommen durch das Urheberrecht gewährte Privilegien dem Urheber tatsächlich zu Gute. Und dieser profitiert davon, denn er kann auf Basis dieser Rechte frei entscheiden, wie er seine Werke verteilt und vermarktet.

Ein stärkeres oder schwächeres Urheberrecht würde sich also in absehbarer Zeit tatsächlich auf die Urheber und deren Einkommen auswirken. Eine Argumentation, die nur die Effekte auf die (Musik)Industrie berücksichtigt, greift zu kurz.

Als Konsument und “Kulturverbraucher” dürfte es natürlich trotzdem wichtig sein, sich gegen übermäßige Ausdehnungen des Urheberrechts zu schützen, denn unabhängig davon, ob das Geld bei der Industrie oder bei den Urhebern landet, seine Herkunft hat es in den Taschen der Verbraucher. Doch wenn man möchte, dass von dem eigenen Entgelt mehr dem Urheber und weniger der Industrie zu Gute kommt, dann ist das Urheberrecht der falsche Gegner.

Patente sind wie Atombomben - man muss einfach ein paar haben

Dieser Satz, frei aus dem Englischen übersetzt, offenbart nicht nur die spezielle Einstellung der Amerikaner zu Atombomben, sondern sagt auch viel über den Zustand des Ideenschutzes in der größten Volkswirtschaft der Welt.

Tausende Patente werden jedes Jahr angemeldet. Doch erfüllen sie noch ihre Funktion? Angenommen, ein US-Startup meldet ein Patent an und investiert Geld (25K USD) und viel Zeit in diese Ideenschutzmaßnahme. Ist die Idee nun sicher?

Nein. 4-6 Jahre werden veranschlagt, bis ein angemeldetes Patent genehmigt wird. Das ist in der heutigen Ökonomie eine Ewigkeit. Wettbewerber können während dieser Zeit die Idee kopieren, weiterentwickeln, kommerzialisieren und den Ertrag einfahren. Die sogenannte „Copycat-Kultur“ ist ein direktes Ergebnis dieser Entwicklung, Startups kopieren sich gegenseitig.

Wirklich schwer wird es jedoch, wenn ein Großunternehmen ein Startup kopiert. Hatte Microsoft den Webbrowser „erfunden“? Nein. „Erfinder“ Netscape (Marc Andreesen) wurde trotzdem aus dem Markt gedrängt. Glücklicherweise sind viele Großunternehmen zu langsam, um effektiv zu kopieren. Doch ist eine schwache Sicherheit, wenn man die eigene Existenz schützen will.

Wer profitiert? Der Kunde. Je mehr Patente an Wer verlieren, desto weniger können Patente zur Realisierung von Monopolgewinnen genutzt werden. Die Folge sind niedrige Preise sogar für Marktneuheiten.

Sollte man unter diesem Aspekt überhaupt noch Ideenschutz betreiben? Auf jeden Fall. Zwar können Patente keineswegs mehr zur Durchsetzung monopolartiger Gewinne verwendet werden wie noch vor 30 Jahren. Doch dienen sie noch immer der Absicherung. Großunternehmen sammeln tausende Patente, um in einem Streifall eine Pattsituation zu erzeugen. Das beste Argument in einem Patentstreit ist ein Gegenpatent.

„Patente sind wie Atombomben - man muss einfach ein paar haben.“ sagt Fred Wilson und fährt fort: „Ich habe noch nie Patent gesehen, dass ein Geschäft nach vorn gebracht hat aber ich habe schon oft gesehen, wie fehlende Patente ein Unternehmen schädigen können.“

Dieses Fazit lässt sich aus dem Bereich der Patente exakt in die Bereiche Designschutz und Urheberschutz übertragen. Liegt wirklich jemandem daran, Urheberrechtsverletzungen vor Gericht auszufechten? Man kann sich auch auf einem urheberrechtlich geschützten Werk nicht ausruhen, die Arbeit geht weiter.

Die anscheinend wichtigsten Funktionen des Schutzrechts sind

a) die Prävention von Urheberrechtsverletzungen,
b) die Abschreckung von potentiellen Plagiatoren und
c) die Absicherung gegen externe Plagiatsvorwürfe.

Deshalb ist auch die notarielle Hinterlegung von Beweismitteln eine empfehlenswerte Absicherung. Sie untermauert den Rechtsanspruch des Urhebers und hinterlässt eine notarielle Urkunde, die weltweit einsatzfähig ist. Sie schafft Fakten, wo andernfalls nur Worte stehen. Und Fakten werden nicht nur beim Focus hochgeschätzt.

[Notarielle Hinterlegungen kann man bei einem Notar durchführen oder online bei www.PriorMart.com/de. Der Autor ist Vorstand der PriorMart AG. Deshalb erhalten Sie als Leser einen Gutschein über 10 EUR, einlösbar bei einer Registrierung bei PriorMart. Klicken Sie hier: http://tinyurl.com/PM10EUR]

Plagaware - damit Website-Plagiatoren keine Chance haben

Immer wieder erleben Webdesigner, dass Ihr Design geklaut oder Texte unrechtmäßig verwendet werden. Der Dienst PlagAware.de schafft Abhilfe.

Automatisch scannt Plagaware das Internet und findet Kopien, auch wenn diese nur Teile oder Auszüge betreffen. Wenn also jemand Ihren Text so gut findet, dass er ihn ohne Ihre Erlaubnis auf seiner eigenen Seite verwendet, so gibt Plagaware Ihnen Bescheid und Sie können gegen den Plagiator vorgehen. Ob per Email oder Anwalt hängt dann von Ihnen, dem Plagiator und der Schwere des Falles ab.

Sogar ein kostenloser Tarif wird angeboten, Websitebetreiber können es also einfach mal ausprobieren.

Damit man im Plagiatsfall nicht zahnlos dasteht, sollte man allerdings auch nicht vergessen, frühzeitig Beweise zu sichern. Eine Website ist schnell geändert und der Zeitpunkt, an dem Sie einen Text oder ein Design  geschaffen haben, wird ebenfalls eine Rolle bei der Durchsetzung Ihrer Urheberrechte spielen.

Mein Tipp: Hinterlegung beim Notar - schnell und günstig mit PriorMart

(Ich bin Vorstand der PriorMart AG.  Deshalb kann ich an dieser Stelle verraten, wo es 10-EURO-Gutscheine für PriorMart gibt. Klicken Sie hier.)

Deutschland - das Land der geklauten Ideen

So titelt der Spiegel in einem aktuellen Artikel. Vorgestellt werden Welterfindungen, die zwar in Deutschland erfunden wurden aber erst in Japan oder den USA zu Milliardengeschäften gemacht wurden.

Fehlt uns Deutschen etwa der Geschäftssinn? Oder scheuen wir das Risiko mehr als andere?

Neues Urheberrecht 2008 - Wirksame Waffe gegen Plagiarismus?

Das neue Urheberrecht ist in Kraft getreten. Rechteinhaber können nun direkt beim Internetprovider Anfrage stellen und müssen nicht den Umweg über die Strafanzeige gehen. Das ist vorteilhaft für die Staatsanwälte, welche dadurch erheblich entlastet werden und gut für die Industrien, die durch Raubkopierer geschädigt werden, besonders Musiklabels, Verlage und Medienkonzerne. Diese Überwachen (durch Drittanbieter) verschiedene Tauschbörsen und verfügen daher über zahlreiche IP-Adresse, die auf diesem Wege schnell in identifizierbare Personen gewandelt werden können.

Als Freiberufler oder kleine Agentur verfügt man selten über derartige Einsichten. Deren Werke werden allerdings auch weniger in Tauschbörsen verbreitet sondern eher dreist und simple im WWW kopiert. Wer nun ein Plagiat auf einer fremden Website entdeckt, kann vom Hoster dieser Seite Auskunft verlangen und auf diesem Wege ebenfalls an die Personendaten gelangen.

Spannend bleibt freilich die Beweisfrage. Wenn der Plagiator behauptet, das Werk schon lange vorher selbst geschaffen zu haben, müssen Sie Ihre Urheberschaft erst einmal selbst nachweisen.

Knifflig ist das Verfahren auch, wenn ausländische Hoster oder Websitebetreiber ins Spiel kommen. Inwiefern diese sich den Regelungen des deutschen Urheberrechts unterwerfen, wird sich zeigen.

Grundsätzlich gilt für Abmahngebühren jetzt eine Grenze von 100 EUR pro Fall. Das kann für die Rechteinhaber teuer werden, wenn die Rechtsanwaltsgebühr diesen Betrag übersteigt. Allerdings gilt diese Grenze nur für Urheberrechtsverletzungen, die “nicht in gewerblichem Ausmaß” begangen werden. Was das genau heißt, läßt der Gesetzgeber offen und überlässt es den Entscheidungen der Gerichte. Es ist aber davon auszugehen, dass zumindest in den Bereichen  Design, Werbewirtschaft, Architektur überwiegend gewerbliche Nutzung besteht. Dann gilt die Begrenzung nicht.

Vieles bleibt auch in der neuen Rechtslage offen. Wie erfolgt ein rechtssicherer Urhebernachweis, solange kein öffentliches Register existiert? Wie können Plagiate effizient aufgedeckt werden? Welche Vorsorgemaßnahmen können getroffen werden, um sich selbst vor Plagiaten zu schützen? Und wie werden Wiederholungstäter unter den Plagiatoren behandelt?

Das Thema Plagiarismus und Urheberrechtsverletzungen wird noch immer stark von den Tauschbörsen, Raubkopierern und großen Medienkonzernen beherrscht, dem einzelnen Künstler, der auf Grundlage des Urheberrechts seinen Lebensunterhalt bestreitet, berücksichtigt man wenig. Hier ist Plagiarismus in den Augen vieler noch ein Kavaliersdelikt, wie aktuelle Fälle immer wieder zeigen.