Der „Spiegel“ muss sich mit einem Plagiatsvorwurf auseinandersetzen. So wird dem Blatt vorgeworfen, dass es eine Idee des Künstlers Gürsoy Dogtas für ein Cover übernommen zu haben. Der Verlag behauptet jedoch, dass es sich um eine Doppelschöpfung handele. Der Richter der dies eventuell zu entscheiden hat, ist nicht zu beneiden. Den ganzen Fall lesen SIe hier.
Plagiarismus
Infoblog zum Thema Plagiarismus, Urheberschutz & Urheberrecht
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Abmahnkosten könnten geringer ausfallen
Die Kosten für Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet könnten in Einzelfällen deutlich geringer ausfallen. Dies hat der BGH in einer Entscheidung 2010 festgestellt und dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main zur Prüfung aufgegeben. Mit Erfolg für den Verletzer.
702 Millionen Schweizer Franken für die Bundeskasse
Zolleinnahmen erscheinen für den Staat immer lukrativ. Die Schweizer Nachbarn haben im vergangenen Jahr fast eine Dreiviertel Milliarde im Haushalt verbuchen können. Auch Markenverletzungen sind Bestandteil der aufgedeckten Delikte. Mehr als 1.000 Verstöße gab es allein im vergangenen Jahr.
OLG Brandenburg urteilt: Verträge nicht durch Urheberrecht geschützt
Ein Urteil des OLG Brandenburg vom 16.03.2010 sollte Unternehmer und Anwälte gleichermaßen interessieren. In einem Berufungsverfahren hat das OLG entschieden, dass ein Vertrag nicht die für das Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe erreicht und demnach nicht durch das Urheberrecht geschützt wird.
Zitat: “Standardformulierungen und durchschnittlichen alltäglichen Schriftstücken auch auf juristischem Gebiet fehlt [...] die Werksqualität. Das trifft regelmäßig für Verträge zu. Ausnahmsweise kann für besonders komplexe, aufwendige und umfangreiche Verträge anderes gelten, etwa für Anlageverträge in Immobilienanlagenprogrammen und Gesellschaftsverträge.”
Von Ausnahmen abgesehen, sind Verträge und Vertragsformulierungen also nicht geschützt und können durch Wettbewerber frei kopiert und verwendet werden.
Neuer Plagiatsvorwurf an Helene Hegemann
Die Empörung im Falle Hegemann ist nicht zu überhören. Auch wir haben uns in Form unseres XING-Thema des Monats Februar mit der Thematik beschäftigt. Doch scheint das Thema damit noch nicht beendet zu sein. Nun meldet sich ein Filmstudent mit neuen Vorwürfen.
Duldung schadet Verwertungsrechten
Seit Jahren war es einer Fotografin bekannt, dass ein von ihr gemachtes Foto auf einer Internetseite zum herunterladen bereitstand. Dies wurde auch getan und in einem Artikel verwendet. Die Fotografin sah hierin eine Urheberrechtsverletzung und zog vor Gericht. Dies zeigt wenig Verständnis für das Anliegen des Urhebers und wies die Klage ab. Die Antragstellerin hätte die Bereitstellung des Fotos in der Vergangenheit nicht unterbunden. Hierin kann eine konkludente Einwilligung gesehen werden.
Die ganze Entscheidung gibt es hier.
Kein Keineken! Nur Heineken!
Im vergangen Jahr kam es in der Schweiz zu einem wahren Kräftmessen zwischen “David und Goliath”. Die Brauerei Heineken ließ 1.200 Flaschen eines schweizer Bieres mit dem Namen “Keineken” beschlagnahmen. Grund hierfür war eine befürchtete Beeinträchtigung der Marke. Auslöser für die Kreation des Bieres war der Jahrestag der Übernahme des Luzerner Biers Eichenhof durch die Brauerei. Was mit einer witzigen Idee begann endete nun vor Gericht mit einer Niederlage. In Zukunft darf der Verein sein Bier nicht mehr unter dem Namen “Keineken” verbreiten. Na dann: Prost!
Siegmund Freud gemeinfrei
Der Jahreswechsel ließ es nicht nur kräftig schneien sondern beendete auch das Urheberrecht für die Schriften von Siegmund Freud. Doch er ist nicht der Einzige, dessen Werke nun gemeinfrei sind.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31809/1.html
“Süßer die Kassen nicht klingeln“
Es ist vorbei: Pünktlich zur Geisterstunde in der Nacht zum 27.12. verebben schlagartig die Weihnachtslieder. Die Urheber und Leistungsschutzinhaber der Lieder wie „ Let it snow“, „Jingle Bells“ oder „White Christmas“ reiben sich alljährlich im Januar die Hände.
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Musikindustrie;art271,2979944
Der doppelte “Schleichbär”
Seit vielen Jahren produziert die Schleich GmbH Spielwaren in millionenfacher Auflage. Nun hat sie „Konkurrenz“ bekommen. Frau Schleich. Sie bastelt Bären und gibt Sie zur „Adoption“ frei. Dies gefällt dem Unternehmen Schleich nicht und klagt.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,671570,00.html