Die Harry Potter Autorin J.K. Rowling verklagt Vander Ark, den Autor des “Harry-Potter-Lexicon”. Dieses Nachschlagewerk ist in den letzten 7 Jahren auf einer Fanseite entstanden, die sogar einst von J.K. Rowling mit dem Fan-Award ausgezeichnet wurde. Es enthält alle Figuren und Elemente, die in der Zauberwelt auftauchen und erklärt diese anschaulich.
Dieses Lexikon soll nun als Printversion erscheinen. J.K. Rowling sieht darin eine Verletzung ihres Copyrights und klagt vor einem New Yorker Gericht.
Bedeutsam wird dieser Prozess dadurch, dass es um nicht weniger als die Schutzfähigkeit einer Idee geht. Nach Verlagsansicht stellt das Lexikon lediglich ein Begleitwerk dar und verletzt keineswegs das Copyright. Auch exzessive Zitate fehlen vermutlich in dem Lexikon, dessen Wert gerade in der anschaulichen und verständlichen Erklärung der komplexen Thematik besteht. Es bleibt deshalb nur die hinter dem Harry-Potter-Lexikon stehende Idee, welche zweifelsohne von der weltberühmten Autorin stammt. Ob diese jedoch durch das Copyright geschützt wird, muss nun ein Gericht entscheiden.
Links:
http://www.intern.de/news/neue–meldungen/–200804153619.html
http://www.gulli.com/news/diebstahl-bei-harry-potter-j-k-2008-04-15/
> Auch exzessive Zitate fehlen vermutlich in dem Lexikon
Mit “vermutlich” kommt man nicht weit. Wenn man den Prozessverlauf verfolgt, ist klar, dass die Ankläger sehr wohl der Meinung sind, dass das Lexikon exzessiv zitiert. Eine Untersuchung, die allerdings nicht zum Verfahren zugelassen wurde, unterlegt diese Behauptung.