Wie erfolgreich ein Werk ist, kann man manchmal auch an Art und Häufigkeit der Plagiatsvorwürfe erkennen. Kaum ein erfolgreicher Autor der letzten Jahre blieb verschont. Und nun also Andrea Maria Schenkel.
Nach eigener Aussage hat sich die Autorin vor zwei Jahren selbst mit dem Kläger, dem Journalist und Sachbuchautor Peter Leuschner, in dessen Schloss getroffen, ihm ein Exemplar Ihres Buches geschenkt und sich ansonsten gut unterhalten. Ein Jahr später, “Tannöd” hatte sich inzwischen zum Bestseller entwickelt, reichte Peter Leuschner Klage ein und forderte 500.000 EUR. Der Fall schlug Wellen und führte nicht zuletzt dazu, dass Peter Leuschner selbst als Plagiator beschuldigt wurde.
Pikant ist der Fall, weil der Handlung eine wahre Geschichte zugrunde liegt. Der Vorwurf bezieht sich vorrangig auf einzelne Passagen, von denen Peter Leuschner behauptet, sie wären seinem Sachbuch entnommen und Frau Schenkel erwidert, sie hätte sie in öffentlichen Archiven recherchiert. Da der wahre Hintergrund gut dokumentiert ist, sind die Fakten auch tatsächlich öffentlich verfügbar. Ob Frau Schenkel sich trotz der verfügbaren Vorlagen die Mühe gemacht hat, selbst zu recherchieren, läßt sich im nachhinein nicht mehr feststellen. Genauso wenig kann Herr Leuschner jedoch seine Version beweisen. Die identische Tatsachengrundlage erklärt jede Ähnlichkeit ihm Text.
Das Gericht entschied im Zweifel für die Angeklagte. Ob Herr Leuschner in Berufung geht, ist noch nicht bekannt.
Materiell haben beide Seiten sowohl Vor- als auch Nachteile. Herr Leuschner hat eine enorme Medienaufmerksamkeit erfahren, die sich auf den Verkauf seiner Sachbücher vermutlich positiv ausgewirkt hat. Durch das Urteil, das am 21. Mai 2008 verkündet werden soll, könnten ihm allerdings die Gerichtskosten und auch die Anwaltskosten der Gegenseite auferlegt werden. Frau Schenkels Bekanntheit wurde durch die öffentliche Auseinandersetzung ebenfalls gesteigert, ihr Name ist heute wesentlich mehr Menschen bekannt, als dies ohne den Vorwurf zu erwarten gewesen wäre.
Menschlich haben jedoch beide Parteien verloren. Für Herrn Leuschner hört beim Geld die Freundschaft auf und auch mit dünnen Argumenten ließ er sich von der Aussicht auf 500.000 EUR zu einem Rechtsstreit mit einer Frau verleiten, die er noch 1 Jahr zuvor freundlich in seinem Haus empfangen hat. Frau Schenkel wiederum muss mit der Empfehlung des Gerichts leben, “Leuschner in dem Kriminalroman etwas deutlicher zu würdigen“, da sein Buch wohl “eine wesentliche Vorlage” für die Autorin gewesen ist. In Anbetracht des Plagiats-Vorwurfs, klingt diese Empfehlung wie eine Schuldzuweisung.
Beide Seiten wurden mit Makel beschmutzt, der haften bleibt. Sie zeigen deutlich, warum Plagiatsvorwürfe so unangenehm sind: Es steht Wort gegen Wort, Beweise für die tatsächliche Schöpfungstätigkeit gibt es keine und statt dessen wird Schmutzwäsche gewaschen. Nicht um sonst gelten Urheberrechtsverletzungen unter den deutschen Rechtschutzversicherern als nicht versicherbar. Ihr Ausgang ist nicht kalkulierbar.