Das neue Urheberrecht ist in Kraft getreten. Rechteinhaber können nun direkt beim Internetprovider Anfrage stellen und müssen nicht den Umweg über die Strafanzeige gehen. Das ist vorteilhaft für die Staatsanwälte, welche dadurch erheblich entlastet werden und gut für die Industrien, die durch Raubkopierer geschädigt werden, besonders Musiklabels, Verlage und Medienkonzerne. Diese Überwachen (durch Drittanbieter) verschiedene Tauschbörsen und verfügen daher über zahlreiche IP-Adresse, die auf diesem Wege schnell in identifizierbare Personen gewandelt werden können.
Als Freiberufler oder kleine Agentur verfügt man selten über derartige Einsichten. Deren Werke werden allerdings auch weniger in Tauschbörsen verbreitet sondern eher dreist und simple im WWW kopiert. Wer nun ein Plagiat auf einer fremden Website entdeckt, kann vom Hoster dieser Seite Auskunft verlangen und auf diesem Wege ebenfalls an die Personendaten gelangen.
Spannend bleibt freilich die Beweisfrage. Wenn der Plagiator behauptet, das Werk schon lange vorher selbst geschaffen zu haben, müssen Sie Ihre Urheberschaft erst einmal selbst nachweisen.
Knifflig ist das Verfahren auch, wenn ausländische Hoster oder Websitebetreiber ins Spiel kommen. Inwiefern diese sich den Regelungen des deutschen Urheberrechts unterwerfen, wird sich zeigen.
Grundsätzlich gilt für Abmahngebühren jetzt eine Grenze von 100 EUR pro Fall. Das kann für die Rechteinhaber teuer werden, wenn die Rechtsanwaltsgebühr diesen Betrag übersteigt. Allerdings gilt diese Grenze nur für Urheberrechtsverletzungen, die “nicht in gewerblichem Ausmaß” begangen werden. Was das genau heißt, läßt der Gesetzgeber offen und überlässt es den Entscheidungen der Gerichte. Es ist aber davon auszugehen, dass zumindest in den Bereichen Design, Werbewirtschaft, Architektur überwiegend gewerbliche Nutzung besteht. Dann gilt die Begrenzung nicht.
Vieles bleibt auch in der neuen Rechtslage offen. Wie erfolgt ein rechtssicherer Urhebernachweis, solange kein öffentliches Register existiert? Wie können Plagiate effizient aufgedeckt werden? Welche Vorsorgemaßnahmen können getroffen werden, um sich selbst vor Plagiaten zu schützen? Und wie werden Wiederholungstäter unter den Plagiatoren behandelt?
Das Thema Plagiarismus und Urheberrechtsverletzungen wird noch immer stark von den Tauschbörsen, Raubkopierern und großen Medienkonzernen beherrscht, dem einzelnen Künstler, der auf Grundlage des Urheberrechts seinen Lebensunterhalt bestreitet, berücksichtigt man wenig. Hier ist Plagiarismus in den Augen vieler noch ein Kavaliersdelikt, wie aktuelle Fälle immer wieder zeigen.