Um das geistige Eigentum kreativer Menschen noch stärker zu schützen, bietet die
PriorMart AG, Anbieter notarieller Hinterlegungen Online, einen weiteren Service an. Ab sofort können Musiker, Autoren, Künstler, Werbeprofis, Erfinder und weitere Kreative vorab juristisch prüfen lassen, ob und in welchem Umfang ein Werk durch das Urheberrecht geschützt wird.
Das Urheberrecht ist ein sogenanntes ungeprüftes Schutzrecht. Ob die Art und Schöpfungshöhe eines Werkes tatsächlich für den Schutz durch das Urheberrecht ausreicht, wird bislang erst in Konfliktfällen durch Gutachter und Gerichte beantwortet. Diese Lösung ist sehr teuer, denn im Falle einer negativen Beurteilung sind oft noch zusätzliche Kosten entstanden, z.B. Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Verdienstausfall.
Eine zentrale öffentliche Prüfungsinstanz, wie z.B. das Patentamt, existiert im Urheberrecht nicht. Urheber wissen deshalb nicht sicher, ob ihr Werk auch tatsächlich geschützt ist.
Bei www.PriorMart.com/de können Kreative vorab von einem erfahrenen Juristen prüfen lassen, ob ein Werk durch das Urheberrecht geschützt wird und wie weit dieser Schutz reicht.
Empfohlen wird diese Prüfung bei Werken, über deren Schutzfähigkeit die Gerichte uneinheitlich entscheiden, z.B. bei Pitches, Konzepten, Vorlagen, Logos, Websites. Doch auch für klassische Urheberwerke wie Text-, Musik-, Grafik- oder Filmwerke schafft eine Urheberschutzprüfung zusätzliche Rechtssicherheit.
Zur Einführung erhalten Urheber eine 10,00 EUR Gutschrift auf die notarielle Hinterlegung eines Werkes, wenn sie dieses Werk vorab prüfen lassen. Gültig bis zum 31.3.2009.
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Die PriorMart AG ist Betreiber des Plagiarismus-Blogs.