Das kostet nichts, das nehme ich als geschenkt und mache damit was ich will… dachte sich ein US-Unternehmen und verwendete eine Open-Source-Software zur Steuerung von Modelleisenbahnen für sein eigenes (kostenpflichtiges) Produkt. Dies behauptet einer der Entwickler der Open-Source-Software. Bemerkt wurde dieser Plagiatsfall dadurch, dass der kommerzielle Hersteller auch noch Patente anmeldete und mit diesen die Open-Source-Entwickler angriff. Die wehrten sich.
Ein kalifornisches Gericht war zunächst ebenfalls der Meinung, dass eine sogenannte “freie” Lizenz, wie es die Open-Source-Lizenz ist, spätere Urheberrechtsansprüche ausschließt, dass die Urheber sozusagen auf ihr Recht verzichtet hätten. Dies widerspricht natürlich den Intentionen der Open-Source-Szene. Genau genommen ist es das Urheberrecht, was die Einführung und Durchsetzung von Open-Source-Lizenzen überhaupt ermöglicht.
Ein Bundesgericht in Washington hat dies verstanden und in einer Feststellungsklage bestätigt, dass Open-Source-Lizenzen sehr wohl durch das Urheberrecht gestützt werden. Ein Verstoß gegen die Lizenz, z.B. durch die Verwendung des Codes in kommerziellen Softwarepaketen, kommt dann einer Urheberrechtsverletzung gleich, was dem Urheber ungleich bessere rechtliche Möglichkeiten einräumt als das reguläre Vertragsrecht.
Die Open-Source-Gemeinde wertet dieses Urteil denn auch zu Recht als Stärkung ihrer Position. Und jeder, der mit dem Firefox-Browser surft, kann sich darüber freuen.
PS. Auch wenn Sie diese Zeilen mit dem Internet Explorer lesen, ist die Open-Source-Software für Sie ein Glück. Denn (natürlich) läuft dieser Blog auf einem Linux-Server und Linux kann man sogar ohne Augenzwinkern als die “Mutter aller Open-Source-Software” bezeichnen.
Quelle: Heise.de