Der „Spiegel“ muss sich mit einem Plagiatsvorwurf auseinandersetzen. So wird dem Blatt vorgeworfen, dass es eine Idee des Künstlers Gürsoy Dogtas für ein Cover übernommen zu haben. Der Verlag behauptet jedoch, dass es sich um eine Doppelschöpfung handele. Der Richter der dies eventuell zu entscheiden hat, ist nicht zu beneiden. Den ganzen Fall lesen SIe hier.
Plagiarismus
Infoblog zum Thema Plagiarismus, Urheberschutz & Urheberrecht
Wenn eine Idee mehrfach zündet
Abmahnkosten könnten geringer ausfallen
Die Kosten für Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet könnten in Einzelfällen deutlich geringer ausfallen. Dies hat der BGH in einer Entscheidung 2010 festgestellt und dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main zur Prüfung aufgegeben. Mit Erfolg für den Verletzer.
702 Millionen Schweizer Franken für die Bundeskasse
Zolleinnahmen erscheinen für den Staat immer lukrativ. Die Schweizer Nachbarn haben im vergangenen Jahr fast eine Dreiviertel Milliarde im Haushalt verbuchen können. Auch Markenverletzungen sind Bestandteil der aufgedeckten Delikte. Mehr als 1.000 Verstöße gab es allein im vergangenen Jahr.
OLG Brandenburg urteilt: Verträge nicht durch Urheberrecht geschützt
Ein Urteil des OLG Brandenburg vom 16.03.2010 sollte Unternehmer und Anwälte gleichermaßen interessieren. In einem Berufungsverfahren hat das OLG entschieden, dass ein Vertrag nicht die für das Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe erreicht und demnach nicht durch das Urheberrecht geschützt wird.
Zitat: “Standardformulierungen und durchschnittlichen alltäglichen Schriftstücken auch auf juristischem Gebiet fehlt [...] die Werksqualität. Das trifft regelmäßig für Verträge zu. Ausnahmsweise kann für besonders komplexe, aufwendige und umfangreiche Verträge anderes gelten, etwa für Anlageverträge in Immobilienanlagenprogrammen und Gesellschaftsverträge.”
Von Ausnahmen abgesehen, sind Verträge und Vertragsformulierungen also nicht geschützt und können durch Wettbewerber frei kopiert und verwendet werden.
Bushido kommt wegen Plagiaten in die Tonne
Das Gericht hat entschieden, Bushido ist schuldig. Er hat auf 13 Musikstücken Songs der Band Dark Sanctuary geklaut und seine Texte über die Instrumentalstücke gerappt. Auf Gedanken über das Urheberrecht hat er verzichtet, womöglich war er zu beschäftigt, Rentner wegen Urheberrechtsverletzungen abzumahnen.
Nun ist Schadenersatz zu zahlen und die Tonträger mit plagiierten Stücken müssen in die Tonne. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, Bushido und seine Anwälte können noch vor dem Oberlandesgericht Hamburg in Berufung gehen.
Mehr dazu bei Spiegel Online.
Neuer Plagiatsvorwurf an Helene Hegemann
Die Empörung im Falle Hegemann ist nicht zu überhören. Auch wir haben uns in Form unseres XING-Thema des Monats Februar mit der Thematik beschäftigt. Doch scheint das Thema damit noch nicht beendet zu sein. Nun meldet sich ein Filmstudent mit neuen Vorwürfen.
Hegemann: Plagiat “total legitim”
Sie wurde als neuer Star am Buchhimmel gefeiert. Nun musste die 17-jährige Helene Hegelmann bekanntgeben, dass nicht alle Stellen des Debütromans “Axolotl Roadkill” ihrem Geiste entsprungen sind. Einige der Ausführungen stammen von einem Blogger mit dem Namen “Airen”, der Textpassagen seines Buches “Strobo” auf der Internetseite gefuehlskonserve.de veröffentlichte.
Darauf angesprochen, antwortete die junge Schriftstellerin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: “Airen, von dem ich insgesamt eine Seite, ohne sie groß verändern zu müssen, regelrecht abgeschrieben habe, ist ein großartiger Schriftsteller, dessen Blog im Internet einen Teil der alternativen Lebensweise, über die ich berichten wollte, auf den Punkt gebracht hat, und mit dem ich über das Buch auch ein Stück weit versuche, in Kommunikation zu treten.“
Zumindest in der Danksagung taucht “Airen” nun auf, auch wenn die Aufnahme auch erst zur zweiten Auflage erfolgte. Derzeit bemüht sich der Ullstein-Verlag, bei dem Hegemann unter Vertrag steht, mit dem Verlag in dem “Strobo” erschienen ist, zu einigen und die benötigten Rechte nachträglich zu erwerben.
Schuldbewusst zeigte sich das Nachwuchstalent im ersten Moment nicht: Sie selbst fand ihre Vorgehensweise “total legitim”. Erst später, unter dem Druck der Medienberichterstattung, entschuldigte sie sich bei allen Rechtinhabern für ihr sorgloses Verhalten.
(Berichte zu diesem Plagiatsfall in FAZ.de, Süddeutsche.de sowie Spiegel online)
Kaffeegenuss wie im Himmel
George Clooney wird von einem Klavier tödlich getroffen. Im Himmel angekommen gibt es eine Chance für eine “Lebensverlängerung. Doch dafür müsste er seine Kaffeemaschine abgeben. Ein Deal, auf den der Schauspieler in dem Werbesport für Nespresso natürlich nie eingehen wird.
Mit dieser “himmlischen” Werbung machte das Unternehmen Nestlè auf sein Kaffeesystem aufmerksam. Das Problem: Bereits einige Jahre zuvor nutzte auch das Kaffeeunternehmen Lavazza eine vergleichbare Kulisse für seine Kaffeewerbung und fordert Nespresso auf, die Werbung mit seinem Testimonial Georg Clooney zurückzuziehen.
Nespresso beruft sich darauf, dass bereits seit vier Jahren mit dem “Himmel”, welches ein mehr als gewöhnliches Sujet sei, geworben werde. Es bleibt abzuwarten, wer am Ende des Streites “aus allen Wolken fallen ” wird.
Duldung schadet Verwertungsrechten
Seit Jahren war es einer Fotografin bekannt, dass ein von ihr gemachtes Foto auf einer Internetseite zum herunterladen bereitstand. Dies wurde auch getan und in einem Artikel verwendet. Die Fotografin sah hierin eine Urheberrechtsverletzung und zog vor Gericht. Dies zeigt wenig Verständnis für das Anliegen des Urhebers und wies die Klage ab. Die Antragstellerin hätte die Bereitstellung des Fotos in der Vergangenheit nicht unterbunden. Hierin kann eine konkludente Einwilligung gesehen werden.
Die ganze Entscheidung gibt es hier.
Kein Keineken! Nur Heineken!
Im vergangen Jahr kam es in der Schweiz zu einem wahren Kräftmessen zwischen “David und Goliath”. Die Brauerei Heineken ließ 1.200 Flaschen eines schweizer Bieres mit dem Namen “Keineken” beschlagnahmen. Grund hierfür war eine befürchtete Beeinträchtigung der Marke. Auslöser für die Kreation des Bieres war der Jahrestag der Übernahme des Luzerner Biers Eichenhof durch die Brauerei. Was mit einer witzigen Idee begann endete nun vor Gericht mit einer Niederlage. In Zukunft darf der Verein sein Bier nicht mehr unter dem Namen “Keineken” verbreiten. Na dann: Prost!
