Ideen gibt es viele aber wirklich gute Ideen sind sehr selten. Wer glaubt, eine wirklich gute Geschäftsidee zu haben, steht gleich am Anfang vor der größten Hürde: Wie kann man Partner, Investoren und Experten für seine Geschäftsidee begeistern, ohne dabei Opfer von Ideenklau zu werden? Wenn der Ideengeber nicht selbst mit viel Erfahrung, Geld oder Reputation aufwarten kann, scheint er aus Investorensicht leicht entbehrlich.
Einen Fall, in dem der Investor die Geschäftsidee ohne den Ideengeber selbst umsetzte, schildert Gründerszene-Redakteur Joel Kaczmarek. Die Befürchtungen vieler Gründer sind leider wahr geworden für Renato Hlevnjak, welcher einem (ehemals) befreundeten Business-Angel ein Konzept für einen Gebrauchtwagen-Check vorstellte und dabei auf eine Verschwiegenheitsvereinbarung verzichtete. Aller Freundschaft zum Trotz - der Investor war am Ende für den Gründer nicht mehr zu erreichen, startete aber eine eigene Website mit dem geschilderten Konzept.
In der Regel würde dieser Fall kaum in der Presse auftauchen. Der Investor bestreitet, dass es sich hier um Ideenklau handelt, zu dem sind mittlerweile mehrere Wettbewerber auf dem Markt. Die rechtliche Handhabe für den betroffenen Gründer ist sehr dünn. Wer einen Ideenklau-Vorwurf an ein Unternehmen richtet, muss dies auch beweisen können, da unberechtigte Vorwürfe schnell als Verleumdung gewertet werden können.
Was diesen Fall jedoch besonders macht, ist die Existenz von Gesprächsprotokollen, die Gründer Renato Hlevnjak von seinen Treffen und Gesprächen mit dem Investor geführt hat. Diese Protokolle untermauern seine Version und sind letztlich Grund dafür, dass der Gründer zumindest öffentliche Aufmerksamkeit für seinen Fall erfährt. Dies ist bereits ein wichtiger Punkt, denn nur eines ist noch schlimmer als der Verlust der eigenen Geschäftsidee – nämlich, dass niemand einem glaubt.
Gesprächsprotokolle von Anfang an und eine durchgängige Dokumentation des eigenen Schöpfungsprozesses können entscheidend sein, wenn der Albtraum wahr und die eigene Idee vom Investor geklaut wird.
Rechtlich ist aber mehr möglich. Für die journalistische Berichterstattung reichen selbst geschriebene und selbst aufbewahrte Protokolle aus, vor Gericht stellt sich jedoch die Frage, wann diese Protokolle tatsächlich angefertigt wurden. Diese Dokumente können auch nachträglich erstellt worden sein, für das Gericht sind sie daher kaum aussagekräftig.
Um diese Hürde zu nehmen, ist die notarielle Hinterlegung der Gesprächsprotokolle eine wirksame Methode. Mit der notariellen Hinterlegung erhält der Gründer eine notariell beurkundete Priorität über den Zeitpunkt, an dem die Protokolle spätestens geschrieben wurden. Dies erhöht die Beweiskraft.
Jedes einzelne Protokoll zu hinterlegen, kann den Kostenrahmen schnell sprengen. Ratsam ist jedoch, während der Gründungsphase zumindest alle 1-2 Wochen die gesammelten Protokolle zu hinterlegen. Dies kann auch kombiniert mit der notariellen Hinterlegung des Businessplans erfolgen. Mit der Hinterlegung bei einem Notar erhält das überreichte Konzept gleich im Vorfeld eine höhere Verbindlichkeit. Als Gründer übersendet man keine Idee sondern ein notariell beurkundetes Konzept. Der Inhalt ist damit gerichtsfest dokumentiert und gleichzeitig signalisiert der Gründer, dass er für den Schutz und die Durchsetzung seines Geschäftskonzeptes auch zu Investitionen bereit ist.
Notariell hinterlegte Gesprächsprotokolle sind eine gute Idee, um Ideenklau im Nachgang zu beweisen. Notariell hinterlegte Businesspläne können dagegen Ideenklau bereits im Vorfeld vermeiden.
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Der Autor Peter Schilling ist Vorstand der PriorMart AG.
Quelle: Ideenklau bei Check my car (Gründerszene.de)?
